Die Psalmen
Eine Auslegung für die Praxis

Psalm 82

Der Psalm stellt den allmächtigen Gott als unumschränkten höchsten Richter vor, „denn das Gericht ist Gottes“ (5. Mo 1,17). Er beschreibt Ihn als den, der feststeht, ohne Sich jemals im Geringsten zu verändern. Zu geeigneter Zeit wird Gott offenbar machen, dass Seine Heiligkeit auch in dieser dem Verderben anheimgefallenen Schöpfung durch Gericht gewahrt wird (Ps 50,6; 97,1–9; Jak 4,12). „Deine Gerechtigkeit ist eine ewige Gerechtigkeit, und dein Gesetz ist Wahrheit“ (Ps 119,142.160). Alle Richter der Menschheitsgeschichte sind Ihm verantwortlich, denn sie sind von Ihm beauftragt, stellvertretend das Recht und die Pflicht wahrzunehmen, über die Menschen und ihr Tun zu urteilen und Strafen aufzuerlegen (2. Chr 19,6). Daher werden solche, die von Amts wegen als Richter bestellt sind, in der Schrift mit,Göttern' und ‚Söhnen des Höchsten' verglichen (Verse 1 und 6; 2. Mo 21,6; Spr 8,16). Durch solches Delegieren hat Gott keineswegs etwas von Seiner höchstrichterlichen Autorität und Gewalt aus der Hand gegeben. Er ist und bleibt der alleinige Gott und der Richter aller Richter (1. Kor 8,4–6). „Gott steht in der Gemeinde Gottes, inmitten der Götter richtet er“ (Vers 1). In diesem Vers sehen wir die vor Gott zu ihrer Verantwortung versammelten Richter der Menschen, besonders aber diejenigen, die in Israel das göttliche Gesetz hatten, dass sie leiten sollte (vgl. Darby). Richter haben häufig letztgültige Entscheidungen zu treffen, darum hat Gott ihnen eine Hoheit und Ehre verliehen, die der von ‚Göttern' ähnelt. In Joh 10,34 verweist der Herr Jesus auf diesen Gedanken. „Wenn der Heilige Geist jene Richter, welche doch fehlbare und schwache Menschen waren, mit „Götter“ betitelte, wie viel mehr habe Er das Recht, sich so zu nennen, da Er doch durch Seine Werke, Wunder und Zeichen, wie auch durch Seine wunderbaren Worte, seine Autorität und Allmacht, also Seine Göttlichkeit bestätigt hatte und bewiesen, dass Er also nicht nur Mensch sei, sondern nichts anderes als Gottes Sohn sein könne“ (A. Küpfer: 700 Fragen und Antworten).

Dass es hier auch um die Richter der ganzen Erde geht, bestätigen die Verse 5 und 8, die von den Missständen unter allen Völkern der Erde handeln. Sie haben Gerechtigkeit zu verkünden und müssen das Recht durchsetzen. Sie dürfen nicht begünstigend die Person ansehen, wie das Gesetz Moses es ausdrückt und das Neue Testament es bestätigt (3. Mo 19,15; Jak 2,1–4). Unabhängig von der Staatsmacht, besitzen sie eine von Gott gegebene Vollmacht über höchste Güter, wie die Freiheit und das Eigentum, und bestimmen über deren Maß. Ursprünglich kommen Recht und Gesetz von Gott. Ihre Grundlagen sind dem Ursprung nach nicht das Produkt menschlichen Rechtsempfindens, so wertvoll dies an sich ist. Das Recht ist auch nicht das Ergebnis bloßer Vernunft, Ordnungsliebe oder Gewissenhaftigkeit, sondern eine notwendige Gabe von Seiten Gottes, die das Zusammenleben der Menschen regelt. Er hat den Menschen die Fähigkeit mitgegeben, das Gerechte Seiner Rechtsforderungen und Seines Willens zu erkennen (Röm 1,18–32). Jeder Mensch besitzt ein Gewissen, das „gut“ und „böse“ zu unterscheiden weiß.

Menschen stellen oft die Frage, bis wann der gerechte Gott dem überall sichtbaren Unrecht auf der Erde zuschauen werde. Der vorliegende Psalm sieht den Tag kommen, an dem Gott alle Menschen, auch die bereits Gestorbenen, zur Rechenschaft ziehen wird. In Vers 2 sind die Richter aller Zeiten, sozusagen miteinander versammelt, vor Gott hingestellt, um Rechenschaft abzulegen. Ihre hohe Aufgabe stellt sie in die erste Linie derer, die sich vor Ihm verantworten müssen. In Anbetracht Seines umfassenden Gerichts in der Zukunft stellt Gott seit jeher und auch heute erforschende Fragen an jeden, der ein Urteil zu fällen hat: „Bis wann wollt ihr ungerecht richten und die Person der Gottlosen ansehen?“ (Vers 2). „Richtet ihr in Geradheit, ihr Menschenkinder?“ (Ps 58,2). Der Mensch ist Gott gegenüber verantwortlich; dies lässt sich nicht leugnen oder gar umkehren. Die Lebenszeit, die Gott jedem Einzelnen gewährt, bietet dem Menschen zahllose Gelegenheiten, sich durch gerechtes Handeln zu bewähren (Röm 2,3–13). Andererseits hat jeder auch die Möglichkeit, seine Sünden zu bereuen und das Heil Gottes zu ergreifen. Wenn Richter eine Person begünstigen, leisten sie dem Übel Vorschub, anstatt ihm Einhalt zu gebieten (Spr 17,15; 18,5). Dadurch haben sie auf schwerwiegende Weise ihre Pflicht verletzt, sie haben gegen Gottes Willen und Gesetz gehandelt. An der Stätte des Rechts ist der Sinn für das Recht getrübt gewesen oder gar verlorengegangen. Daraufhin ist eine starke Zunahme der Rechtsverletzungen zu erwarten. Unter solchen Umständen sind die Richter selbst den Rechtsbrechern zuzurechnen, die sie im Auftrag Gottes hätten verurteilen sollen. Ihrer Aufgabe, die zu befreien und denen beizustehen, die als Geschädigte oder als Hilflose der Gewalt anderer ausgeliefert sind, werden sie nicht mehr gerecht (Verse 3 und 4; 2. Mo 23,1–3; Pred 3,16.17; 4,1; 5,7; Jes 1,17; 5,23; Jer 5,28).

Die Geschichte der Völker weiß seit jeher von vielen Rechtsbrüchen und Gewalttaten zu berichten. Deswegen nimmt die Beschreibung von Kriegen und Unrecht in der Geschichtswissenschaft einen breiten Raum ein. Ein Höhepunkt der Missstände ist erreicht, wenn die Justiz, das Rechtswesen und die Rechtsprechung selbst verderbt sind. In der Folge ist die Entwicklung des Bösen nicht mehr aufzuhalten und die Verderbtheit wird bald überhandnehmen. Dann „wanken alle Grundfesten der Erde“ (Vers 5; Ps 11,3; Jes 30,10–13; Jer 5,30.31). Die öffentliche Ordnung als Grundlage allen friedlichen Lebens und der Wohlfahrt ist dahin. Dann haben auch die Richter ihr hohes Ansehen als Verwalter einer von Gott zuerkannten Autorität eingebüßt. Von den Menschen gilt allzu oft: „Sie wissen nichts und verstehen nichts, in Finsternis gehen sie umher“ (Vers 5). Wenn dieses Urteil auf die ganze Menschheit zutrifft, ist es sehr dunkel geworden in dieser Welt. Jedes Rechtsbewusstsein ist verloren gegangen. Selbst die Richter, die Vertreter des Rechts und der Gerichtsbarkeit, unterscheiden sich moralisch nicht mehr von der großen Masse der Menschen und von den Verantwortungsträgern unter ihnen (Vers 7; Ps 14,3). Die von Gott gegebenen Fundamente aller Ordnung menschlichen Zusammenlebens, das Recht und die Gerechtigkeit sind abhandengekommen, sie sind unwirksam gemacht oder zerrüttet. Dann ist in der ganzen Welt nichts Gutes mehr zu erwarten und der Zeitpunkt ist gekommen, dass Gott als höchster Richter und Wahrer des Rechts einschreiten wird. Freilich hatte Er zu der Richterschaft gesagt: „Ihr seid Götter, und Söhne des Höchsten ihr alle!“ (Vers 6). Doch die Bedingungen der Vertretungsvollmacht sind dann nicht mehr von ihnen erfüllt. Darum muss er nun den Richtern die ihnen verliehene spezielle Würde und ihr Mandat wegnehmen. Er sieht sich gezwungen, die Dinge Selbst in die Hand zu nehmen und über die ganze Erde Gericht und Bestrafungen kommen zu lassen. Er ist der Stifter und Urheber von Recht und Gesetz und wird es nicht untergehen lassen. Indessen wird Gott die Rechtspflege dann nicht mehr lediglich zu erhalten suchen, wie in der Vergangenheit der menschlichen Geschichte. An deren Stelle wird Er der göttlichen Gerechtigkeit zu vollkommener Herrschaft unter allen Nationen verhelfen. Sein Reich auf der Erde und Seine absolute Herrschaft sind dann eine Notwendigkeit geworden, und dies nicht zuletzt um der wenigen noch übriggebliebenen Bußfertigen willen (Ps 76,10). Zu diesem Zweck hat Er alle Gewalt im Himmel und auf der Erde und das ganze Gericht Seinem Sohn Jesus Christus gegeben. Durch Ihn „wird er den Erdkreis richten in Gerechtigkeit“ (Apg 17,31; Ps 96,9–13). „Denn du wirst alle Nationen zum Erbteil haben“ (Vers 8; Ps 22,28ff; Jes 3,13; Sach 14,9–11; Joh 5,22; Off 11,15–18).

Nächstes Kapitel »« Vorheriges Kapitel