5. Mose 19 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Ansicht

1 Wenn der HERR, dein GottGott, die NationenNationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein GottGott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das der HERR, dein GottGott, dir gibt, es zu besitzen. 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein GottGott, dir als ErbteilErbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am LebenLeben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich1 erschlägt, und er hasste ihn vorher nicht, 5 wie etwa wenn jemand2 mit seinem Nächsten in den WaldWald geht, um HolzHolz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der AxtAxt, um das HolzHolz abzuhauen, und das EisenEisen fährt vom StielStiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am LebenLeben bleibe; 6 damit nicht der BluträcherBluträcher, weil sein HerzHerz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vorher nicht hasste. 7 Darum gebiete ich dir und sage: DreiDrei Städte sollst du dir aussondern.

8 Und wenn der HERR, dein GottGott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen VäternVätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen VäternVätern zu geben verheißen3 hat, 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du den HERR, deinen GottGott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle TageTage) so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges BlutBlut vergossen werde inmitten deines Landes, das der HERR, dein GottGott, dir als ErbteilErbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei.

11 Wenn aber ein MannMann seinen Nächsten hasst, und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, so dass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des BluträchersBluträchers liefern, dass er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige BlutBlut aus IsraelIsrael wegschaffen, und es wird dir wohlgehen.

14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, die die Vorfahren in deinem ErbteilErbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Land, das der HERR, dein GottGott, dir gibt, es zu besitzen.

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit und wegen irgendeiner SündeSünde, bei irgendeiner SündeSünde, die er4 begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden.

16 Wenn ein ungerechter Zeuge gegen jemand auftritt, um ein Vergehen5 gegen ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den StreitStreit haben, vor den HERRN treten, vor die PriesterPriester und die RichterRichter, die in jenen Tagen sein werden. 18 Und die RichterRichter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches gegen seinen BruderBruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem BruderBruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche böse Tat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: LebenLeben um LebenLeben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

Fußnoten

  • 1 W. ohne Wissen
  • 2 O. er
  • 3 W. geredet
  • 4 O. man
  • 5 Eig. eine Abweichung (vom Gesetz)