3. Mose 14 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Ansicht

1 Und der HERR redete zu MoseMose und sprach: 2 Dies soll das GesetzGesetz des Aussätzigen sein am TagTag seiner ReinigungReinigung: Er soll zu dem PriesterPriester gebracht werden; 3 und der PriesterPriester soll außerhalb des LagersLagers gehen; und besieht ihn der PriesterPriester, und siehe, das Übel des AussatzesAussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen, 4 so soll der PriesterPriester gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine VögelVögel nehme und Cedernholz und KarmesinKarmesin und YsopYsop. 5 Und der PriesterPriester soll gebieten, dass man den einen VogelVogel schlachte in ein Tongefäß über lebendigem1 Wasser. 6 Den lebendigen VogelVogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das KarmesinKarmesin und den YsopYsop, und dieses und den lebendigen VogelVogel in das BlutBlut des VogelsVogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser; 7 und er soll auf den, der vom AussatzAussatz zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären2; und den lebendigen VogelVogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. 8 Und der zu reinigen ist, soll seine KleiderKleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins LagerLager kommen, aber er soll sieben TageTage außerhalb seines ZeltesZeltes bleiben. 9 Und es soll geschehen, am siebten TagTag soll er all sein Haar scheren, sein HauptHaupt und seinen BartBart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine KleiderKleider waschen und sein FleischFleisch im Wasser baden; und er ist rein. 10 Und am achten TagTag soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches LammLamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum SpeisopferSpeisopfer, und ein LogLog Öl. 11 Und der reinigende PriesterPriester soll den MannMann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor den HERRN stellen an den Eingang des ZeltesZeltes der Zusammenkunft. 12 Und der PriesterPriester nehme das eine LammLamm und bringe es zum SchuldopferSchuldopfer dar mit dem LogLog Öl und webe sie als WebopferWebopfer vor dem HERRN; 13 und er schlachte das LammLamm an dem Ort, wo man das SündopferSündopfer und das BrandopferBrandopfer schlachtet, an heiligem Ort; denn wie das SündopferSündopfer, so gehört das SchuldopferSchuldopfer dem PriesterPriester: Es ist hochheilig. 14 Und der PriesterPriester nehme von dem BlutBlut des SchuldopfersSchuldopfers, und der PriesterPriester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 15 Und der PriesterPriester nehme von dem LogLog Öl und gieße es in seine3 linke Hand; 16 und der PriesterPriester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. 17 Und von dem Übrigen des Öls, das in seiner Hand ist, soll der PriesterPriester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das BlutBlut des SchuldopfersSchuldopfers. 18 Und das Übrige des Öls, das in der Hand des PriestersPriesters ist, soll er auf das HauptHaupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der PriesterPriester soll SühnungSühnung für ihn tun vor dem HERRN. 19 Und der PriesterPriester soll das SündopferSündopfer opfern und SühnungSühnung tun für den, der von seiner UnreinheitUnreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das BrandopferBrandopfer schlachten. 20 Und der PriesterPriester soll das BrandopferBrandopfer und das SpeisopferSpeisopfer auf dem AltarAltar opfern. Und so tue der PriesterPriester SühnungSühnung für ihn; und er ist rein.

21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein LammLamm als SchuldopferSchuldopfer nehmen zum WebopferWebopfer, um SühnungSühnung für ihn zu tun, und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum SpeisopferSpeisopfer, und ein LogLog Öl; 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein SündopferSündopfer und die andere ein BrandopferBrandopfer sein. 23 Und er soll sie am achten TagTag seiner ReinigungReinigung zu dem PriesterPriester bringen an den Eingang des ZeltesZeltes der Zusammenkunft vor den HERRN. 24 Und der PriesterPriester nehme das LammLamm des SchuldopfersSchuldopfers und das LogLog Öl, und der PriesterPriester webe sie als WebopferWebopfer vor dem HERRN. 25 Und er schlachte das LammLamm des SchuldopfersSchuldopfers; und der PriesterPriester nehme von dem BlutBlut des SchuldopfersSchuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Und der PriesterPriester gieße von dem Öl in seine linke Hand; 27 und der PriesterPriester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN. 28 Und der PriesterPriester tue von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des BlutesBlutes des SchuldopfersSchuldopfers. 29 Und das Übrige des Öls, das in der Hand des PriestersPriesters ist, soll er auf das HauptHaupt dessen tun, der zu reinigen ist, um SühnungSühnung für ihn zu tun vor dem HERRN. 30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, – 31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als SündopferSündopfer und die andere als BrandopferBrandopfer, mit dem SpeisopferSpeisopfer. Und so tue der PriesterPriester SühnungSühnung vor dem HERRN für den, der zu reinigen ist.

32 Das ist das GesetzGesetz für den, an dem das Übel des AussatzesAussatzes ist, dessen Hand bei seiner ReinigungReinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

33 Und der HERR redete zu MoseMose und zu AaronAaron und sprach: 34 Wenn ihr in das Land KanaanKanaan kommt, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatz-Übel an ein HausHaus setze im Land eures Eigentums, 35 so soll der, dem das HausHaus gehört, kommen und es dem PriesterPriester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am HausHaus. 36 Und der PriesterPriester soll gebieten, dass man das HausHaus ausräume, ehe der PriesterPriester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im HausHaus ist; und danach soll der PriesterPriester hineingehen, das HausHaus zu besehen. 37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand, 38 so soll der PriesterPriester aus dem HausHaus hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das HausHaus sieben TageTage verschließen. 39 Und der PriesterPriester soll am siebten TagTag wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses, 40 so soll der PriesterPriester gebieten, dass man die SteineSteine, an denen das Übel ist, herausreiße und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 41 Und das HausHaus soll man innen ringsum abkratzen und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 42 Und man soll andere SteineSteine nehmen und sie an die Stelle der SteineSteine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das HausHaus bewerfen. 43 Und wenn das Übel wiederkehrt und am HausHaus ausbricht nach dem Ausreißen der SteineSteine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen, 44 so soll der PriesterPriester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am HausHaus, so ist es ein fressender AussatzAussatz am HausHaus: Es ist unrein. 45 Und man soll das HausHaus niederreißen, seine SteineSteine und sein HolzHolz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das HausHaus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein sein bis an den AbendAbend; 47 und wer in dem HausHaus schläft, soll seine KleiderKleider waschen; und wer in dem HausHaus isst, soll seine KleiderKleider waschen. 48 Wenn aber der PriesterPriester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am HausHaus nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der PriesterPriester das HausHaus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden. 49 Und er soll, um das HausHaus zu entsündigen, zwei VögelVögel nehmen und Cedernholz und KarmesinKarmesin und YsopYsop; 50 und er schlachte den einen VogelVogel in ein Tongefäß über lebendigem Wasser; 51 und er nehme das Cedernholz und den YsopYsop und das KarmesinKarmesin und den lebendigen VogelVogel und tauche sie in das BlutBlut des geschlachteten VogelsVogels und in das lebendige Wasser und besprenge das HausHaus siebenmal; 52 und er entsündige das HausHaus mit dem BlutBlut des VogelsVogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen VogelVogel und mit dem Cedernholz und mit dem YsopYsop und mit dem KarmesinKarmesin; 53 und den lebendigen VogelVogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er SühnungSühnung für das HausHaus; und es wird rein sein.

54 Das ist das GesetzGesetz für alles Übel des AussatzesAussatzes und für den Schorf 55 und für den AussatzAussatz der KleiderKleider und der Häuser 56 und für die Erhöhung und für den Ausschlag und für den Flecken; 57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: Das ist das GesetzGesetz des AussatzesAussatzes.

Fußnoten

  • 1 d.h. nicht aus einer Zisterne geschöpftem
  • 2 O. ihn reinigen
  • 3 W. des Priesters; so auch V. 26