Suchergebnisse – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
Die Bibel durchsuchen
  • ELB-BK – Elberfelder Übersetzung (V. 1.3 von bibelkommentare.de)
  • ELB-CSV – Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen)
  • ELB 1932 – Unrevidierte Elberfelder Übersetzung von 1932
  • Luther 1912 – Luther-Übersetzung von 1912
  • New Darby (EN) – Neue englische Darby-Übersetzung
  • Old Darby (EN) – Alte englische Darby-Übersetzung
  • KJV – Englische King James V. von 1611/1769 mit Strongs
  • Darby (FR) – Französische Darby-Übersetzung
  • Dutch SV – Dutch Statenvertaling
  • Persian – Persian Standard Bible of 1895 (Old Persian)
  • WHNU – Westcott-Hort mit NA27- und UBS4-Varianten
  • BYZ – Byzantischer Mehrheitstext
  • WLC – Westminster Leningrad Codex
  • LXX – Septuaginta (LXX)
Ansicht
Es wurden 2028 Vorkommen in 1728 Bibelstellen gefunden. Zeige Seite 22 von 70.
NT21Mt.13Mk.20Lk.6Joh.22Apg.Röm.1Kor.2Kor.Gal.Eph.Phil.Kol.11Thes.2Thes.1Tim.2Tim.Tit.Phlm.5Heb.Jak.1Pet.2Pet.1Joh.2Joh.3Joh.1Jud.1Off.
5. Mo. 19,1 Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst:
5. Mo. 19,2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
5. Mo. 19,3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe.
5. Mo. 19,8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen1 hat,
5. Mo. 19,10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei.
5. Mo. 19,14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, die die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
5. Mo. 20,1 Wenn du gegen deine Feinde zum Krieg ausziehst und siehst Pferd und Wagen, ein Volk, zahlreicher als du, so sollst du dich nicht vor ihnen fürchten; denn der HERR, dein Gott, ist mit dir, der dich aus dem Land Ägypten heraufgeführt hat.
5. Mo. 21,1 Wenn in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Feld liegend gefunden wird, ohne dass es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
5. Mo. 21,23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt.
5. Mo. 23,8 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremder in seinem Land gewesen.
5. Mo. 23,21 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Land, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
5. Mo. 24,4 So kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, dass sie seine Frau sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Gräuel vor dem HERRN; und du sollst nicht das Land sündigen machen, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt.
5. Mo. 24,14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling2 von deinen Brüdern oder von deinen Fremden, die in deinem Land, in deinen Toren sind.
5. Mo. 24,22 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht im Land Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, dies zu tun.
5. Mo. 25,15 Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Epha sollst du haben, damit deine Tage verlängert werden in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt.
5. Mo. 25,19 Und wenn der HERR, dein Gott, dir Ruhe geschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum, in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, so soll es geschehen, dass du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel austilgst. Vergiss es nicht!
5. Mo. 26,1 Und es soll geschehen, wenn du in das Land kommst, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und du besitzt es und wohnst darin,
5. Mo. 26,2 so sollst du von den Erstlingen aller Frucht des Erdbodens nehmen, die du von deinem Land einbringen wirst, das der HERR, dein Gott, dir gibt, und sollst sie in einen Korb legen und an den Ort gehen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen;
5. Mo. 26,3 und du sollst zu dem Priester kommen, der in jenen Tagen sein wird, und zu ihm sagen: Ich teile heute dem HERRN, deinem Gott, mit, dass ich in das Land gekommen bin, das der HERR unseren Vätern geschworen hat, uns zu geben.
5. Mo. 26,9 und er brachte uns an diesen Ort und gab uns dieses Land, ein Land, das von Milch und Honig fließt.
5. Mo. 26,10 Und nun siehe, ich habe die Erstlinge der Frucht des Landes gebracht, das du, HERR, mir gegeben hast. – Und du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, niederlegen und anbeten vor dem HERRN, deinem Gott;
5. Mo. 26,15 Blicke herab von deiner heiligen Wohnung, vom Himmel, und segne dein Volk Israel und das Land, das du uns gegeben, wie du unseren Vätern geschworen hast, ein Land, das von Milch und Honig fließt!
5. Mo. 27,2 Und es soll geschehen, an dem Tag, da ihr über den Jordan in das Land hinüberzieht, das der HERR, dein Gott, dir gibt, sollst du dir große Steine aufrichten und sie mit Kalk bestreichen;
5. Mo. 27,3 und wenn du hinübergezogen bist, sollst du alle Worte dieses Gesetzes auf dieselben schreiben, damit du in das Land kommst, das der HERR, dein Gott, dir gibt, ein Land, das von Milch und Honig fließt, so wie der HERR, der Gott deiner Väter, zu dir geredet hat.
5. Mo. 28,4 Gesegnet wird sein die Frucht deines Leibes und die Frucht deines Landes und die Frucht deines Viehs, das Geworfene deiner Rinder und die Zucht deines Kleinviehs.

Fußnoten

  • 1 W. geredet
  • 2 O. Tagelöhner

pro Seite