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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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2. Mo. 21,28 Und wenn ein Ochse1 einen Mann oder eine Frau stößt, dass sie sterben2, so soll der Ochse gewisslich gesteinigt und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.
2. Mo. 21,29 Wenn aber der Ochse vorher stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder eine Frau, so soll der Ochse gesteinigt und auch sein Besitzer soll getötet werden.
2. Mo. 21,31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Recht getan werden.
2. Mo. 21,32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer3 ihrem Herrn 30 Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
2. Mo. 22,6 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten.
2. Mo. 22,8 Bei jedem Fall von Veruntreuung bezüglich eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, bezüglich alles Verlorenen, wovon man sagt: „Das ist es“, soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
2. Mo. 22,14 Wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.
2. Mo. 22,22 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewisslich erhören;
2. Mo. 22,23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten, und eure Frauen sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden.
2. Mo. 22,24 Wenn du meinem Volk, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger4; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen.
2. Mo. 22,25 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel {Eig. Obergewand, das als Decke benutzt wurde (Vergl. die Anm. zu Kap. 12,34; 5. Mose 22,30)} zum Pfand nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
2. Mo. 22,26 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.
2. Mo. 22,28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter {W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluss} sollst du nicht zögern. – Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
2. Mo. 22,29 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben.
2. Mo. 22,30 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
2. Mo. 23,2 Du sollst der Menge nicht folgen, um Böses zu tun; und du sollst bei einem Rechtsstreit nicht antworten, indem du dich der Menge nach neigst, das Recht zu beugen.
2. Mo. 23,5 Wenn du den Esel deines Hassers unter seiner Last liegen siehst, so hüte dich, ihn demselben zu überlassen; du sollst ihn jedenfalls mit ihm losmachen.
2. Mo. 23,9 Und den Fremden sollst du nicht bedrücken; ihr selbst wisst ja, wie es dem Fremden zu Mute ist, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen.
2. Mo. 23,11 aber im siebten sollst du es ruhen und liegen lassen, dass die Armen deines Volkes davon essen; und was sie übriglassen, sollen die Tiere des Feldes fressen. Desgleichen sollst du mit deinem Weinberg tun und mit deinem Olivenbaum.
2. Mo. 23,12 Sechs Tage sollst du deine Arbeiten tun; aber am siebten Tag sollst du ruhen, damit dein Ochse und dein Esel raste, und der Sohn deiner Magd und der Fremde sich erhole.
2. Mo. 23,13 Und auf alles, was ich euch gesagt habe, sollt ihr acht haben; und den Namen anderer Götter sollt ihr nicht erwähnen, er soll in deinem Mund nicht gehört werden.
2. Mo. 23,14 Dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern.
2. Mo. 23,15 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten: Sieben Tage sollst du Ungesäuertes essen, so wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit im Monat Abib, denn in demselben bist du aus Ägypten gezogen; und man soll nicht leer vor meinem Angesicht erscheinen;
2. Mo. 23,17 Dreimal im Jahr sollen alle deine Männlichen vor dem Angesicht des Herrn, HERRN, erscheinen.
2. Mo. 23,18 Du sollst nicht das Blut meines Schlachtopfers zu Gesäuertem opfern; und nicht soll das Fett meines Festes über Nacht bleiben bis an den Morgen.

Fußnoten

  • 1 Eig. ein Stück Rindvieh; so auch in den folgenden Kapiteln
  • 2 W. dass er stirbt
  • 3 W. er
  • 4 Eig. jemand, der um Zins Geld ausleiht

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