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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Es wurden 22014 Bibelstellen gefunden. Zeige Seite 139 von 881.
5. Mo. 20,9 Und es soll geschehen, wenn die Vorsteher aufgehört haben, zu dem Volk zu reden, so sollen sie Heeroberste an die Spitze des Volkes stellen.
5. Mo. 20,10 Wenn du dich einer Stadt näherst, gegen sie zu kämpfen, so sollst du ihr Frieden anbieten.
5. Mo. 20,11 Und es soll geschehen, wenn sie dir Frieden erwidert und dir auftut, so soll alles Volk, das sich darin befindet, dir fronpflichtig sein und dir dienen.
5. Mo. 20,12 Und wenn sie nicht Frieden mit dir macht, sondern Krieg mit dir führt, so sollst du sie belagern;
5. Mo. 20,14 Doch die Frauen und die Kinder, und das Vieh und alles, was in der Stadt sein wird, alle ihre Beute, sollst du für dich rauben; und du sollst die Beute deiner Feinde essen, die der HERR, dein Gott, dir gegeben hat.
5. Mo. 20,16 Jedoch von den Städten dieser Völker, die der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat;
5. Mo. 20,17 sondern du sollst sie gänzlich verbannen: die Hethiter und die Amoriter, die Kanaaniter und die Perisiter, die Hewiter und die Jebusiter, wie der HERR, dein Gott, dir geboten hat;
5. Mo. 20,19 Wenn du eine Stadt viele Tage belagern wirst, indem du Krieg gegen sie führst, um sie einzunehmen, so sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt gegen sie schwingst, (denn du kannst davon essen) und sollst sie nicht abhauen; denn ist der Baum des Feldes ein Mensch, dass er vor dir in Belagerung kommen sollte?
5. Mo. 20,20 Nur die Bäume, von denen du weisst, dass sie keine Bäume sind, von denen man isst, die darfst du verderben und abhauen; und du magst Belagerungswerke davon bauen gegen die Stadt, die Krieg mit dir führt, bis sie gefallen ist.
5. Mo. 21,1 Wenn in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Feld liegend gefunden wird, ohne dass es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
5. Mo. 21,3 Und es geschehe: Die Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten ist – die Ältesten jener Stadt sollen eine Jungkuh { W. Färse, d.h. eine Kuh, die noch nicht gekalbt hat} nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joch gezogen hat;
5. Mo. 21,4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Jungkuh zu einem immer fließenden Bach1 hinabführen, in dem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Jungkuh dort im Bach das Genick brechen.
5. Mo. 21,6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Jungkuh waschen, der das Genick im Bach gebrochen worden ist,
5. Mo. 21,8 vergib, HERR, deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte2. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden.
5. Mo. 21,9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen des HERRN.
5. Mo. 21,10 Wenn du gegen deine Feinde zum Krieg ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt und du ihre Gefangenen wegführst,
5. Mo. 21,14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsch entlassen {d.h. sie gehen lassen, wohin es ihr beliebt}; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin3 behandeln, weil du sie geschwächt hast.
5. Mo. 21,15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine geliebte und eine gehasste, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehasste, und der erstgeborene Sohn ist von der gehassten:
5. Mo. 21,16 So soll es geschehen, an dem Tag, da er seine Söhne erben lässt, was sein ist: Er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohn der gehassten, dem Erstgeborenen;
5. Mo. 21,17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehassten, soll er anerkennen, dass er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.
5. Mo. 21,18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht:
5. Mo. 21,20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer!
5. Mo. 21,21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, dass er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.
5. Mo. 21,22 Und wenn an einem Mann eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz,
5. Mo. 22,2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, dass sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück.

Fußnoten

  • 1 Vergl. die Anm. zu 4. Mose 13,23
  • 2 d.h. ihm zur Last
  • 3 Eig. gewaltsam

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