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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Hes. 48,13 Und die Leviten sollen gleichlaufend dem Gebiet der Priester, 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze Länge {d.h. die beiden Längsseiten von Osten nach Westen} soll 25000 und die Breite 10000 sein.
Hes. 48,14 Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist dem HERRN heilig.
Hes. 48,20 Das ganze Hebopfer soll 25000 Ruten mal 25000 sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt {d.h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden}.
Hes. 48,21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und nach Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen {Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meer und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7)}, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
Hes. 48,22 Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, die in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
Hes. 48,23 Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.
Hes. 48,24 Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eins.
Hes. 48,25 Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eins.
Hes. 48,26 Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eins.
Hes. 48,27 Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eins.
Hes. 48,28 Und an der Grenze Gads, zur Mittagsseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Tamar bis zum Wasser Meriba-Kades, bis zum Bach Ägyptens hin bis an das große Meer.
Hes. 48,29 Das ist das Land, das ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, HERR.
Hes. 48,30 Und dies sollen die Ausgänge {d.h. die vier äußersten Seiten} der Stadt sein: Von der Nordseite an 4500 Ruten Maß;
Hes. 48,35 Ringsum 18000 Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Der HERR dort1.
Dan. 1,1 Im 3. Jahr der Regierung Jojakims, des Königs von Juda, kam Nebukadnezar, der König von Babel, nach Jerusalem und belagerte es.
Dan. 1,2 Und der Herr gab Jojakim, den König von Juda, in seine Hand, und einen Teil der Geräte des Hauses Gottes; und er brachte sie in das Land Sinear, in das Haus seines Gottes: Die Geräte brachte er in das Schatzhaus seines Gottes.
Dan. 1,3 Und der König befahl dem Aschpenas, dem Obersten seiner Kämmerer, dass er von den Kindern Israel, sowohl von dem königlichen Geschlecht als auch von den Vornehmen, Jünglinge brächte,
Dan. 1,4 an denen keinerlei Fehl wäre und die schön von Ansehen und unterwiesen in aller Weisheit und kenntnisreich und mit Einsicht begabt und tüchtig wären, im Palast des Königs zu stehen, und dass man sie die Schriften und die Sprache der Chaldäer lehre.
Dan. 1,5 Und der König verordnete ihnen ein Tagtägliches von der Tafelkost des Königs und von dem Wein, den er trank, und dass man sie drei Jahre lang erzöge; und am Ende derselben sollten sie vor dem König stehen.
Dan. 1,6 Und es waren unter ihnen von den Kindern Juda: Daniel, Hananja, Misael und Asarja.
Dan. 1,8 Und Daniel nahm sich in seinem Herzen vor, sich nicht mit der Tafelkost des Königs und mit dem Wein, den er trank, zu verunreinigen; und er erbat sich von dem Obersten der Kämmerer, dass er sich nicht verunreinigen müsse.
Dan. 1,9 Und Gott gab Daniel Gnade und Barmherzigkeit vor dem Obersten der Kämmerer.
Dan. 1,10 Und der Oberste der Kämmerer sprach zu Daniel: Ich fürchte meinen Herrn, den König, der eure Speise und euer Getränk verordnet hat; denn warum sollte er sehen, dass eure Angesichter verfallener wären als die der Jünglinge eures Alters, so dass ihr meinen Kopf beim König verwirktet2?
Dan. 1,12 Versuche es doch mit deinen Knechten zehn Tage, und man gebe uns Gemüse zu essen und Wasser zu trinken;
Dan. 1,13 und dann mögen unser Aussehen und das Aussehen der Jünglinge, die die Tafelkost des Königs essen, von dir geprüft {Eig. vor dir gezeigt} werden; und tu mit deinen Knechten nach dem was du sehen wirst.

Fußnoten

  • 1 H. Jahwe-Schammah
  • 2 Eig. in Schuld brächtet

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