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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Es wurden 27458 Vorkommen in 16697 Bibelstellen gefunden. Zeige Seite 73 von 668.
3. Mo. 27,3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes1 von 20 Jahren alt bis zu 60 Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung 50 Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums;
3. Mo. 27,5 Und wenn es von 5 Jahren alt bis zu 20 Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person2 20 Sekel, und einer weiblichen 10 Sekel;
3. Mo. 27,6 und wenn es von einem Monat alt bis zu 5 Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben3 5 Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens4 3 Sekel Silber;
3. Mo. 27,7 und wenn es von 60 Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, 15 Sekel, und einer Frau 10 Sekel.
3. Mo. 27,8 Und wenn der Gelobende5 zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.
3. Mo. 27,9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man dem HERRN eine Opfergabe darbringt6, so soll alles, was man dem HERRN davon {d.h. von dieser Art Vieh} gibt, heilig sein.
3. Mo. 27,10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein Gutes um ein Schlechtes, oder ein Schlechtes um ein Gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das Eingetauschte heilig sein.
3. Mo. 27,11 Und wenn es irgendein unreines Vieh ist, wovon man dem HERRN keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen,
3. Mo. 27,16 Und wenn jemand von dem Feld seines Eigentums dem HERRN heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: 1 Homer Gerste Aussaat zu 50 Sekel Silber.
3. Mo. 27,17 Wenn er vom Jubeljahr an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein;
3. Mo. 27,18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahr übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden.
3. Mo. 27,19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
3. Mo. 27,20 Und wenn er das Feld nicht löst oder wenn er das Feld einem anderen Mann verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden;
3. Mo. 27,21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein verbanntes {d.h. geweihtes; s. Vorrede und hier V. 28} Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören.
3. Mo. 27,22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Feld seines Eigentums gehört, dem HERRN heiligt,
3. Mo. 27,24 Im Jubeljahr soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land eigentümlich gehörte.
3. Mo. 27,26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt dem HERRN gehört7, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört dem HERRN.
3. Mo. 27,27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung.
3. Mo. 27,28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem HERRN verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem HERRN hochheilig.
3. Mo. 27,29 Alles, was {Eig. alles Verbannte, das} an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: Es soll gewisslich getötet werden.
3. Mo. 27,30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; er ist dem HERRN heilig.
3. Mo. 27,31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen.
3. Mo. 27,32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stab8 vorüberzieht, das Zehnte soll dem HERRN heilig sein;
3. Mo. 27,33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden.
4. Mo. 1,2 Nehmt auf die Summe der ganzen Gemeinde der Kinder Israel nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, alle Männlichen nach ihren Köpfen;

Fußnoten

  • 1 Eig. eines Männlichen
  • 2 Eig. eines Männlichen
  • 3 Eig. eines Männlichen
  • 4 Eig. eines Weiblichen
  • 5 W. wenn er
  • 6 d.h. das zum Opfer tauglich ist
  • 7 W. das dem HERRN erstgeboren wird
  • 8 d.h. des Hirten

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