Bibelstellenindex zu 3. Mose 25

Vers 1

Und der HERR redete zu Mose auf dem Berg Sinai und sprach:


Vers 2

Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.


Vers 4

Aber im siebten Jahr soll ein Sabbat der Ruhe für das Land sein, ein Sabbat dem HERRN; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;


Vers 5

den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.


Vers 8

Und du sollst dir sieben Jahrsabbate zählen, siebenmal sieben Jahre, so dass die Tage von sieben Jahrsabbaten dir 49 Jahre ausmachen.


Vers 9

Und du sollst im 7. Monat, am 10. des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstag sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.


Vers 10

Und ihr sollt das Jahr des 50. Jahres heiligen und sollt im Land Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.


Vers 11

Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des 50. Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen;


Vers 23

Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir.


Vers 24

Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr dem Land Lösung gestatten.


Vers 25

Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.


Vers 33

Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.


Vers 35

Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremde und der Beisasse soll er bei dir leben.


Vers 36

Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.


Vers 39

Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen;


Vers 42

Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.


Vers 47

Und wenn die Hand eines Fremden oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremden, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprössling aus dem Geschlecht des Fremden verkauft,


Vers 48

so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen.


Vers 49

Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.