Suchergebnisse – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
Die Bibel durchsuchen
  • ELB-BK – Elberfelder Übersetzung (V. 1.3 von bibelkommentare.de)
  • ELB-CSV – Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen)
  • ELB 1932 – Unrevidierte Elberfelder Übersetzung von 1932
  • Luther 1912 – Luther-Übersetzung von 1912
  • New Darby (EN) – Neue englische Darby-Übersetzung
  • Old Darby (EN) – Alte englische Darby-Übersetzung
  • KJV – Englische King James V. von 1611/1769 mit Strongs
  • Darby (FR) – Französische Darby-Übersetzung
  • Dutch SV – Dutch Statenvertaling
  • Persian – Persian Standard Bible of 1895 (Old Persian)
  • WHNU – Westcott-Hort mit NA27- und UBS4-Varianten
  • BYZ – Byzantischer Mehrheitstext
  • WLC – Westminster Leningrad Codex
  • LXX – Septuaginta (LXX)
Ansicht
Es wurden 243 Bibelstellen gefunden. Zeige Seite 2 von 10.
AT1Mo.22Mo.23Mo.444Mo.125Mo.14Jos.5Ri.Rt.11Sam.12Sam.11Kön.2Kön.331Chr.562Chr.20Esra37Neh.Est.HiobPs.Spr.Pred.Hld.1Jes.3Jer.Klgl.10Hes.Dan.Hos.JoelAmosObad.JonaMich.Nah.Hab.Zeph.Hag.Sach.Mal.
NTMt.Mk.Lk.1Joh.Apg.Röm.1Kor.2Kor.Gal.Eph.Phil.Kol.1Thes.2Thes.1Tim.2Tim.Tit.Phlm.Heb.Jak.1Pet.2Pet.1Joh.2Joh.3Joh.Jud.Off.
4. Mo. 8,12 Und die Leviten sollen ihre Hände auf den Kopf der Stiere legen; und den einen sollst du als Sündopfer und den anderen als Brandopfer dem HERRN opfern, um für die Leviten Sühnung zu tun.
4. Mo. 8,13 Und so sollst du die Leviten vor Aaron und vor seine Söhne stellen und sie dem HERRN als Webopfer weben;
4. Mo. 8,14 und du sollst die Leviten aus der Mitte der Kinder Israel aussondern, dass die Leviten mir gehören.
4. Mo. 8,15 Und danach sollen die Leviten kommen, um das Zelt der Zusammenkunft zu bedienen. So sollst du sie reinigen und sie als Webopfer weben.
4. Mo. 8,18 Und ich habe die Leviten genommen anstatt aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel;
4. Mo. 8,19 und ich habe die Leviten dem Aaron und seinen Söhnen als Gabe1 aus der Mitte der Kinder Israel gegeben, um den Dienst der Kinder Israel am Zelt der Zusammenkunft zu verrichten und um für die Kinder Israel Sühnung zu tun, damit unter den Kindern Israel keine Plage dadurch entstehe, dass die Kinder Israel dem Heiligtum nahen.
4. Mo. 8,20 Und Mose und Aaron und die ganze Gemeinde der Kinder Israel taten so mit den Leviten; nach allem, was der HERR dem Mose geboten hatte wegen der Leviten, so taten die Kinder Israel mit ihnen.
4. Mo. 8,21 Und die Leviten entsündigten sich und wuschen ihre Kleider; und Aaron webte sie als Webopfer vor dem HERRN; und Aaron tat Sühnung für sie zu ihrer Reinigung.
4. Mo. 8,22 Und danach kamen die Leviten, um ihren Dienst am Zelt der Zusammenkunft zu verrichten vor Aaron und vor seinen Söhnen. So wie der HERR dem Mose bezüglich der Leviten geboten hatte, so taten sie mit ihnen.
4. Mo. 8,24 Dies ist es, was die Leviten betrifft: Von 25 Jahren an und darüber soll er eintreten, um die Arbeit zu tun im Dienst des Zeltes der Zusammenkunft.
4. Mo. 8,26 er mag seinen Brüdern helfen am Zelt der Zusammenkunft, um der Hut zu warten; aber Dienst soll er nicht tun. So sollst du mit den Leviten tun in ihren Aufgaben.
4. Mo. 18,6 Und ich, siehe, ich habe eure Brüder, die Leviten, aus der Mitte der Kinder Israel genommen; euch als Geschenk sind sie dem HERRN gegeben2, um den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft zu verrichten.
4. Mo. 18,23 die Leviten vielmehr sollen3 den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft verrichten, und sie sollen ihre Ungerechtigkeit tragen: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern. Aber inmitten der Kinder Israel sollen sie kein Erbteil besitzen;
4. Mo. 18,24 denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HERRN als Hebopfer heben, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben; darum habe ich von ihnen gesagt, dass sie inmitten der Kinder Israel kein Erbteil besitzen sollen.
4. Mo. 18,26 Und zu den Leviten sollst du reden und zu ihnen sprechen: Wenn ihr von den Kindern Israel den Zehnten nehmt, den ich euch von ihnen als euer Erbteil gegeben habe, so sollt ihr davon ein Hebopfer für den HERRN heben, den Zehnten von dem Zehnten.
4. Mo. 18,30 Und du sollst zu ihnen sagen: Wenn ihr das Beste davon hebt, so soll es den Leviten gerechnet werden wie der Ertrag der Tenne und wie der Ertrag der Kelter.
4. Mo. 31,30 Und von der Hälfte der Kinder Israel sollst du eines nehmen, von 50 herausgegriffen, von den Menschen, von den Rindern, von den Eseln und vom Kleinvieh, von allem Vieh; und du sollst es den Leviten geben, die der Hut der Wohnung des HERRN warten.
4. Mo. 31,47 und von der Hälfte der Kinder Israel nahm Mose das Herausgegriffene, eines von 50, von den Menschen und von dem Vieh, und gab sie den Leviten, die der Hut der Wohnung des HERRN warteten; so wie der HERR dem Mose geboten hatte.
4. Mo. 35,2 Gebiete den Kindern Israel, dass sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk4 rings um dieselben her den Leviten geben.
4. Mo. 35,4 Und die Bezirke der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin 1000 Ellen betragen ringsum;
4. Mo. 35,6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: 6 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.
4. Mo. 35,7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.
4. Mo. 35,8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem Stamm, der viel hat5, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat6, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.
5. Mo. 12,19 Hüte dich, dass du den Leviten nicht verlässt, alle deine Tage in deinem Land.
5. Mo. 14,27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, den sollst du nicht verlassen; denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir.

Fußnoten

  • 1 W. als Gegebene
  • 2 Vergl. Kap. 8,16.19
  • 3 W. der Levit aber, er soll
  • 4 Eig. eine Weidetrift
  • 5 Eig. von den Vielen ... von den Wenigen
  • 6 Eig. von den Vielen ... von den Wenigen

pro Seite