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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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2. Mo. 20,12 Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit deine Tage verlängert werden in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt.
2. Mo. 20,17 Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus; du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau, noch seinen Knecht, noch seine Magd, noch sein Rind, noch seinen Esel, noch alles, was dein Nächster hat.
2. Mo. 20,19 und sie sprachen zu Mose: Rede du mit uns, und wir wollen hören; aber Gott möge nicht mit uns reden, dass wir nicht sterben!
2. Mo. 20,20 Da sprach Mose zu dem Volk: Fürchtet euch nicht; denn um euch zu versuchen ist Gott gekommen, und damit seine Furcht vor eurem Angesicht sei, dass ihr nicht sündigt.
2. Mo. 20,21 Und das Volk stand von ferne; und Mose nahte sich zum Dunkel, wo Gott war.
2. Mo. 20,22 Und der HERR sprach zu Mose: So sollst du zu den Kindern Israel sprechen: Ihr habt gesehen, dass ich vom Himmel her mit euch geredet habe.
2. Mo. 20,23 Ihr sollt nichts neben mir machen, Götter aus Silber und Götter aus Gold sollt ihr euch nicht machen.
2. Mo. 20,24 Einen Altar von Erde sollst du mir machen und darauf opfern deine Brandopfer und deine Friedensopfer1, dein Kleinvieh und deine Rinder. An jedem Ort, wo ich meines Namens werde gedenken lassen, werde ich zu dir kommen und dich segnen.
2. Mo. 20,25 Und wenn du mir einen Altar von Steinen machst, so sollst du ihn nicht von behauenen Steinen bauen; denn hast du deinen Meißel darüber geschwungen, so hast du ihn entweiht.
2. Mo. 20,26 Und du sollst nicht auf Stufen zu meinem Altar hinaufsteigen, damit nicht deine Blöße an ihm aufgedeckt werde.
2. Mo. 21,3 Wenn er allein {W. mit seinem Leib, d.h. unverheiratet} gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er einer Frau Mann war, soll seine Frau mit ihm ausgehen.
2. Mo. 21,5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,
2. Mo. 21,6 so soll sein Herr ihn vor die Richter2 bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.
2. Mo. 21,7 Und wenn jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.
2. Mo. 21,8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn missfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.
2. Mo. 21,12 Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, soll gewisslich getötet werden;
2. Mo. 21,14 Und wenn jemand gegen seinen Nächsten vermessen handelt, dass er ihn umbringt mit Hinterlist – von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, dass er sterbe.
2. Mo. 21,15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewisslich getötet werden.
2. Mo. 21,16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewisslich getötet werden.
2. Mo. 21,17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewisslich getötet werden.
2. Mo. 21,18 Und wenn Männer streiten, und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:
2. Mo. 21,20 Und wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock schlägt, dass er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewisslich gerächt werden;
2. Mo. 21,22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen eine schwangere Frau, dass ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewisslich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann der Frau ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter3.
2. Mo. 21,26 Und wenn jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.
2. Mo. 21,27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.

Fußnoten

  • 1 O. Dankopfer
  • 2 H. Elohim: Götter. So auch Kap. 22,8.9; vergl. Ps 82
  • 3 O. nach der Richter Ermessen

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