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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Hes. 47,13 So spricht der Herr, HERR: Dies ist die Grenze, nach der ihr euch das Land als Erbe verteilen sollt1 nach den zwölf Stämmen Israels: für Joseph zwei Lose.
Hes. 47,14 Und ihr sollt es erben, der eine wie der andere, das Land, das euren Vätern zu geben ich meine Hand erhoben habe; und dieses Land soll euch als Erbteil zufallen.
Hes. 47,15 Und dies ist die Grenze des Landes: Auf der Nordseite, vom großen Meer an, des Weges nach Hetlon, gegen Zedad hin;
Hes. 47,17 Und die Grenze vom Meer her2 soll Hazar-Enon sein, die Grenze von Damaskus; und den Norden betreffend nordwärts, so ist Hamat die Grenze. Und das ist die Nordseite.
Hes. 47,18 Und was die Ostseite betrifft, so ist zwischen Hauran und Damaskus und Gilead und dem Land Israel der Jordan; von der Nordgrenze nach dem östlichen Meer hin sollt ihr messen. Und das ist die Ostseite.
Hes. 47,19 Und die Mittagsseite südwärts: von Tamar bis zum Haderwasser Kades, und nach dem Bach Ägyptens hin bis an das große Meer. Und das ist die Südseite gegen Mittag.
Hes. 47,20 Und die Westseite: das große Meer, von der Südgrenze, bis man Hamat gegenüber kommt; das ist die Westseite.
Hes. 47,21 Und dieses Land sollt ihr unter euch verteilen nach den Stämmen Israels.
Hes. 47,22 Und es soll geschehen: Euch und den Fremden, die sich in eurer Mitte aufhalten, die Kinder in eurer Mitte gezeugt haben, sollt ihr es als Erbteil verlosen; und sie sollen euch sein wie Einheimische unter den Kindern Israel; mit euch sollen sie um ein Erbteil losen inmitten der Stämme Israels.
Hes. 48,1 Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hetlon, gegen Hamat hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus3, nordwärts, zur Seite von Hamat die Ost- und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los.
Hes. 48,8 Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, das ihr heben sollt: 25000 Ruten Breite, und die Länge wie eins der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.
Hes. 48,9 Das Hebopfer, das ihr für den HERRN heben sollt, soll 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite sein.
Hes. 48,10 Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: nach Norden 25000 Ruten in die Länge und nach Westen 10000 in die Breite und nach Osten 10000 in die Breite, und nach Süden 25000 in die Länge; und das Heiligtum des HERRN soll in dessen Mitte sein.
Hes. 48,11 Den Priestern, – wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks die meiner Hut gewartet haben, die, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
Hes. 48,13 Und die Leviten sollen gleichlaufend dem Gebiet der Priester, 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze Länge {d.h. die beiden Längsseiten von Osten nach Westen} soll 25000 und die Breite 10000 sein.
Hes. 48,15 Und die 5000 Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der 25000, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.
Hes. 48,16 Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500 Ruten und die Südseite 4500 und an der Ostseite 4500 und die Westseite 4500.
Hes. 48,18 Und das Übrige in der Länge gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, 10000 Ruten, nach Osten und 10000 nach Westen, (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer) dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
Hes. 48,19 Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
Hes. 48,21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und nach Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen {Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meer und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7)}, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
Hes. 48,22 Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, die in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
Hes. 48,23 Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.
Hes. 48,28 Und an der Grenze Gads, zur Mittagsseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Tamar bis zum Wasser Meriba-Kades, bis zum Bach Ägyptens hin bis an das große Meer.
Hes. 48,30 Und dies sollen die Ausgänge {d.h. die vier äußersten Seiten} der Stadt sein: Von der Nordseite an 4500 Ruten Maß;
Hes. 48,31 und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: Drei Tore nach Norden: das Tor Rubens eins, das Tor Judas eins, das Tor Levis eins.

Fußnoten

  • 1 Eig. ihr das Land für euch erben sollt
  • 2 d.h. der östliche Endpunkt, vom Meer an gerechnet
  • 3 Vergl. Kap. 47,17

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