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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Es wurden 22014 Bibelstellen gefunden. Zeige Seite 140 von 881.
5. Mo. 22,4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten.
5. Mo. 22,6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Weg findet, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen.
5. Mo. 22,7 Du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: Damit es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst.
5. Mo. 22,8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn irgend jemand von demselben herabfiele.
5. Mo. 22,9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinbergs geheiligt werden1.
5. Mo. 22,11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoff anziehen, Wolle und Leinen zusammen.
5. Mo. 22,12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle2, womit du dich umhüllst.
5. Mo. 22,13 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, und er hasst sie
5. Mo. 22,19 und sie sollen ihn strafen mit 100 Sekel Silber und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel verbreitet hat. Und sie soll seine Frau sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.
5. Mo. 22,20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an der jungen Frau nicht gefunden worden,
5. Mo. 22,21 so sollen sie die junge Frau hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, dass sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Haus ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
5. Mo. 22,22 Wenn ein Mann bei einer Frau liegend gefunden wird, die eines Mannes Ehefrau ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. Und du sollst das Böse aus Israel wegschaffen.
5. Mo. 22,23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Mann verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,
5. Mo. 22,24 so sollt ihr sie beide zum Tor dieser Stadt hinausführen und sie steinigen, dass sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Frau seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
5. Mo. 22,25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.
5. Mo. 22,26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tod; denn wie ein Mann sich erhebt gegen seinen Nächsten und ihn totschlägt, so ist diese Sache.
5. Mo. 22,28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:
5. Mo. 22,29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens 50 Sekel Silber geben; und sie soll seine Frau sein, weil er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.
5. Mo. 23,5 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, gegen dich bestochen haben, um dich zu verfluchen.
5. Mo. 23,6 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und der HERR, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn der HERR, dein Gott, hatte dich lieb.
5. Mo. 23,7 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich.
5. Mo. 23,9 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung des HERRN kommen.
5. Mo. 23,10 Wenn du gegen deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:
5. Mo. 23,11 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen;
5. Mo. 23,12 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen.

Fußnoten

  • 1 d.h. als Strafe dafür dem Heiligtum verfallen
  • 2 d.h. deines Obergewandes. Vergl. 4. Mose 15,38

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