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Es wurden 22014 Bibelstellen gefunden. Zeige Seite 110 von 881.
4. Mo. 18,8
4. Mo. 18,8
Und der HERR redete zu Aaron : Und ich , siehe , ich habe dir die Hut meiner Hebopfer gegeben ; von allen heiligen Dingen der Kinder Israel habe ich sie dir und deinen Söhnen gegeben , als Salbungsteil1, als eine ewige Gebühr { W. als ein für ewig Bestimmtes; so auch V. 11.19}.
4. Mo. 18,9
4. Mo. 18,9
Dies soll dir gehören von dem Hochheiligen , das nicht verbrannt wird: Alle ihre Opfergaben nach allen ihren Speisopfern und nach allen ihren Sündopfern und nach allen ihren Schuldopfern , die sie mir darbringen2, als ein Hochheiliges soll es dir und deinen Söhnen gehören.
4. Mo. 18,11
4. Mo. 18,11
Und dies soll dir gehören: die Hebopfer ihrer Gaben , nach allen Webopfern der Kinder Israel ; dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern mit dir habe ich sie gegeben als eine ewige Gebühr ; jeder Reine in deinem Haus soll es essen .
4. Mo. 18,13
4. Mo. 18,13
Die ersten Früchte von allem , was in ihrem Land wächst, die sie dem HERRN bringen , sollen dir gehören ; jeder Reine in deinem Haus soll davon essen .
4. Mo. 18,15
4. Mo. 18,15
Alles , was die Mutter bricht, von allem Fleisch , das sie dem HERRN darbringen , an Menschen und an Vieh , soll dir gehören ; nur sollst du den Erstgeborenen vom Menschen jedenfalls lösen , und das Erstgeborene vom unreinen Vieh sollst du lösen .
4. Mo. 18,18
4. Mo. 18,18
Und ihr Fleisch soll dir gehören ; wie die Brust des Webopfers und wie der rechte Schenkel soll es dir gehören .
4. Mo. 18,23
4. Mo. 18,23
die Leviten vielmehr sollen { W. der Levit aber, er soll} den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft verrichten , und sie sollen ihre Ungerechtigkeit tragen : eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern . Aber inmitten der Kinder Israel sollen sie kein Erbteil besitzen ;
4. Mo. 18,26
4. Mo. 18,26
Und zu den Leviten sollst du reden und zu ihnen sprechen : Wenn ihr von den Kindern Israel den Zehnten nehmt , den ich euch von ihnen als euer Erbteil gegeben habe, so sollt ihr davon ein Hebopfer für den HERRN heben , den Zehnten von dem Zehnten .
4. Mo. 18,27
4. Mo. 18,27
Und euer Hebopfer wird euch gerechnet werden wie das Getreide von der Tenne und wie die Fülle von der Kelter .
4. Mo. 18,30
4. Mo. 18,30
Und du sollst zu ihnen sagen : Wenn ihr das Beste davon hebt , so soll es den Leviten gerechnet werden wie der Ertrag der Tenne und wie der Ertrag der Kelter .
4. Mo. 18,32
4. Mo. 18,32
Und ihr werdet seinethalben keine Sünde auf euch laden , wenn ihr das Beste davon hebt , und werdet die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen und nicht sterben .
4. Mo. 19,6
4. Mo. 19,6
Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen .
4. Mo. 19,7
4. Mo. 19,7
Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden , und danach soll er in das Lager gehen ; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend .
4. Mo. 19,8
4. Mo. 19,8
Und der sie verbrennt , soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden , und er wird unrein sein bis an den Abend .
4. Mo. 19,9
4. Mo. 19,9
Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten3, und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung ; es ist eine Entsündigung .
4. Mo. 19,10
4. Mo. 19,10
Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen , und er wird unrein sein bis an den Abend . Und es soll den Kindern Israel und dem Fremden , der sich in ihrer Mitte aufhält, zur ewigen Satzung sein .
4. Mo. 19,11
4. Mo. 19,11
Wer einen Toten anrührt , irgendeine Leiche eines Menschen , der wird sieben Tage unrein sein.
4. Mo. 19,12
4. Mo. 19,12
Dieser soll sich am dritten Tag damit entsündigen , und am siebten Tag wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tag , so wird er am siebten Tag nicht rein sein.
4. Mo. 19,13
4. Mo. 19,13
Jeder , der einen Toten anrührt , die Leiche eines Menschen , der gestorben ist, und sich nicht entsündigt , hat die Wohnung des HERRN verunreinigt ; und diese Seele soll ausgerottet werden aus Israel . Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein ; seine Unreinigkeit ist noch an ihm.
4. Mo. 19,14
4. Mo. 19,14
Dies ist das Gesetz , wenn ein Mensch im Zelt stirbt : Jeder , der ins Zelt geht , und jeder , der im Zelt ist, wird sieben Tage unrein sein.
4. Mo. 19,15
4. Mo. 19,15
Und jedes offene Gefäß , auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein.
4. Mo. 19,16
4. Mo. 19,16
Und jeder , der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt , wird sieben Tage unrein sein.
4. Mo. 19,17
4. Mo. 19,17
Und man soll für den Unreinen von dem Staub des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß ;
4. Mo. 19,18
4. Mo. 19,18
und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen , die dort sind , und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat.
4. Mo. 19,19
4. Mo. 19,19
Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tag und am siebten Tag und ihn am siebten Tag entsündigen ; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden , und am Abend wird er rein sein.
Fußnoten
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