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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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3. Mo. 25,10 Und ihr sollt das Jahr des 50. Jahres heiligen und sollt im Land Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr1 soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.
3. Mo. 25,11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des 50. Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen {Eig. abschneiden};
3. Mo. 25,22 und wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr noch vom alten Ertrag essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.
3. Mo. 25,27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
3. Mo. 25,28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
3. Mo. 25,30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.
3. Mo. 25,31 Aber die Häuser der Dörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen dem Feld des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.
3. Mo. 25,33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines2 Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
3. Mo. 25,34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
3. Mo. 25,36 Du sollst nicht Zins und Wucher {Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung entlehnter Nahrungsmittel} von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
3. Mo. 25,38 Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.
3. Mo. 25,41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.
3. Mo. 25,42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
3. Mo. 25,44 Was aber deinen Knecht und deine Magd3 betrifft, die du haben wirst: Von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen mögt ihr Knecht und Magd kaufen.
3. Mo. 25,45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Land gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,
3. Mo. 25,46 und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese mögt ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.
3. Mo. 25,47 Und wenn die Hand eines Fremden oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremden, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprössling aus dem Geschlecht des Fremden verkauft,
3. Mo. 25,49 Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.
3. Mo. 25,50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr; und der Preis, für den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein {d.h. seine Arbeitszeit soll derjenigen eines Tagelöhners entsprechend ihm angerechnet werden}.
3. Mo. 25,52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahr, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen.
3. Mo. 25,53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.
3. Mo. 25,54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
3. Mo. 25,55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
3. Mo. 26,1 Ihr sollt euch keine Götzen machen und sollt euch kein geschnitztes Bild und keine Bildsäule aufrichten, und keinen Stein mit Bildwerk sollt ihr in eurem Land setzen, um euch davor niederzubeugen; denn ich bin der HERR, euer Gott.
3. Mo. 26,5 und die Dreschzeit wird bei euch reichen bis an die Weinlese, und die Weinlese wird reichen bis an die Saatzeit; und ihr werdet euer Brot essen bis zur Sättigung und werdet sicher in eurem Land wohnen.

Fußnoten

  • 1 Eig. Halljahr; H. Jobel: Schall, Hall
  • 2 d.h. des Leviten, der verkauft hat
  • 3 O. deinen Sklaven und deine Sklavin

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