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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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NT21Mt.13Mk.20Lk.6Joh.22Apg.Röm.1Kor.2Kor.Gal.Eph.Phil.Kol.11Thes.2Thes.1Tim.2Tim.Tit.Phlm.5Heb.Jak.1Pet.2Pet.1Joh.2Joh.3Joh.1Jud.1Off.
3. Mo. 19,9 Und wenn ihr die Ernte eures Landes erntet, so sollst du den Rand deines Feldes nicht gänzlich abernten und sollst keine Nachlese deiner Ernte halten.
3. Mo. 19,23 Und wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume zur Speise pflanzt, so sollt ihr ihre erste Frucht als ihre Vorhaut1 achten; drei Jahre sollen sie euch als unbeschnitten gelten, es soll nichts von ihnen gegessen werden;
3. Mo. 19,29 Du sollst deine Tochter nicht entweihen, sie der Hurerei hinzugeben, dass das Land nicht Hurerei treibe und das Land voll Schandtaten werde.
3. Mo. 19,33 Und wenn ein Fremder sich bei dir aufhält in eurem Land, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.
3. Mo. 19,34 Wie ein Einheimischer unter euch soll euch der Fremde sein, der sich bei euch aufhält, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn Fremde seid ihr gewesen im Land Ägypten. Ich bin der HERR, euer Gott.
3. Mo. 19,36 gerechte Waage, gerechte Gewichtsteine, gerechtes Epha und gerechtes Hin sollt ihr haben. Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe.
3. Mo. 20,2 Und zu den Kindern Israel sollst du sprechen: Jedermann von den Kindern Israel und von den Fremden, die sich in Israel aufhalten, der von seinen Kindern dem Molech gibt, soll gewisslich getötet werden; das Volk des Landes soll ihn steinigen.
3. Mo. 20,4 Und wenn das Volk des Landes seine Augen irgend verhüllt vor diesem Mann, wenn er von seinen Kindern dem Molech gibt, so dass es ihn nicht tötet,
3. Mo. 20,22 Und ihr sollt alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und sie tun, damit euch das Land nicht ausspeie, wohin ich euch bringe, um darin zu wohnen.
3. Mo. 20,24 und ich habe zu euch gesagt: Ihr sollt ihr Land besitzen, und ich werde es euch zum Besitz geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den Völkern abgesondert habe.
3. Mo. 22,24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, sollt ihr dem HERRN nicht darbringen; und in eurem Land sollt ihr dergleichen nicht tun.
3. Mo. 22,33 der euch aus dem Land Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin der HERR.
3. Mo. 23,10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, und ihr seine Ernte erntet, so sollt ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zu dem Priester bringen;
3. Mo. 23,22 Und wenn ihr die Ernte eures Landes erntet, sollst du den Rand deines Feldes nicht gänzlich abernten, und sollst keine Nachlese deiner Ernte halten; für den Armen und für den Fremden sollst du sie lassen. Ich bin der HERR, euer Gott.
3. Mo. 23,39 Doch am 15. Tag des 7. Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingesammelt habt, sollt ihr das Fest des HERRN feiern sieben Tage; am ersten Tag soll Ruhe sein, und am achten Tag soll Ruhe sein.
3. Mo. 23,43 damit eure Geschlechter wissen, dass ich die Kinder Israel in Laubhütten habe wohnen lassen, als ich sie aus dem Land Ägypten herausführte. Ich bin der HERR, euer Gott. –
3. Mo. 25,2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern2.
3. Mo. 25,3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes3 einsammeln.
3. Mo. 25,4 Aber im siebten Jahr soll ein Sabbat der Ruhe für das Land sein, ein Sabbat dem HERRN; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
3. Mo. 25,5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.
3. Mo. 25,6 Und der Sabbat des Landes soll euch zur Speise dienen4, dir und deinem Knecht und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
3. Mo. 25,7 und deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.
3. Mo. 25,9 Und du sollst im 7. Monat, am 10. des Monats, den Posaunenschall5 ergehen lassen; an dem Versöhnungstag sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.
3. Mo. 25,10 Und ihr sollt das Jahr des 50. Jahres heiligen und sollt im Land Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr6 soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.
3. Mo. 25,18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Land.

Fußnoten

  • 1 d.h. als unrein
  • 2 Eig. ruhen
  • 3 W. seinen Ertrag
  • 4 S. V. 12
  • 5 Eig. die Lärmposaune
  • 6 Eig. Halljahr; H. Jobel: Schall, Hall

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