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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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4. Mo. 18,11 Und dies soll dir gehören: die Hebopfer ihrer Gaben, nach allen Webopfern der Kinder Israel; dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern mit dir habe ich sie gegeben als eine ewige Gebühr; jeder Reine in deinem Haus soll es essen.
4. Mo. 18,12 Alles Beste1 vom Öl und alles Beste vom Most und Getreide, ihre Erstlinge, die sie dem HERRN geben, dir habe ich sie gegeben.
4. Mo. 18,14 Alles Verbannte {d.h. Geweihte. S. die Vorrede und 3. Mose 27,28} in Israel soll dir gehören.
4. Mo. 18,15 Alles, was die Mutter bricht, von allem Fleisch, das sie dem HERRN darbringen, an Menschen und an Vieh, soll dir gehören; nur sollst du den Erstgeborenen vom Menschen jedenfalls lösen, und das Erstgeborene vom unreinen Vieh sollst du lösen.
4. Mo. 18,16 Und die zu Lösenden unter ihnen sollst du von einem Monat an lösen, nach deiner Schätzung, für 5 Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, der 20 Gera ist.
4. Mo. 18,19 Alle Hebopfer der heiligen Dinge, die die Kinder Israel dem HERRN heben, habe ich dir gegeben, und deinen Söhnen und deinen Töchtern mit dir als eine ewige Gebühr; es ist ein ewiger Salzbund vor dem HERRN für dich und für deine Nachkommen mit dir.
4. Mo. 18,20 Und der HERR sprach zu Aaron: In ihrem Land sollst du nichts erben und sollst kein Teil in ihrer Mitte haben; ich bin dein Teil und dein Erbe inmitten der Kinder Israel.
4. Mo. 18,22 Und die Kinder Israel sollen nicht mehr dem Zelt der Zusammenkunft nahen, um Sünde auf sich zu laden2, dass sie sterben;
4. Mo. 18,25 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
4. Mo. 18,31 Und ihr mögt ihn3 essen an jedem Ort, ihr und euer Haus; denn das ist euer Lohn für euren Dienst am Zelt der Zusammenkunft.
4. Mo. 19,1 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
4. Mo. 19,3 und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten.
4. Mo. 19,4 Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blut mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blut siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin.
4. Mo. 19,5 Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: Ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen.
4. Mo. 19,6 Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen.
4. Mo. 19,8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
4. Mo. 19,9 Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten4, und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung.
4. Mo. 19,10 Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremden, der sich in ihrer Mitte aufhält, zur ewigen Satzung sein.
4. Mo. 19,11 Wer einen Toten anrührt, irgendeine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein.
4. Mo. 19,13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung des HERRN verunreinigt; und diese Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm.
4. Mo. 19,14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelt stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelt ist, wird sieben Tage unrein sein.
4. Mo. 19,16 Und jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein.
4. Mo. 19,17 Und man soll für den Unreinen von dem Staub des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß;
4. Mo. 19,18 und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die dort sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat.
4. Mo. 19,20 Und wenn jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, diese Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt: Das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein.

Fußnoten

  • 1 Eig. Fett; so auch nachher und V. 29.30.32
  • 2 Eig. Sünde zu tragen; so auch V. 32
  • 3 den Zehnten, nach Abhub des Hebopfers für den HERRN
  • 4 Eig. niederlegen

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