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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Es wurden 45524 Vorkommen in 22455 Bibelstellen gefunden. Zeige Seite 158 von 899.
5. Mo. 23,6 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und der HERR, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn der HERR, dein Gott, hatte dich lieb.
5. Mo. 23,7 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich.
5. Mo. 23,10 Wenn du gegen deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:
5. Mo. 23,11 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen;
5. Mo. 23,12 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen.
5. Mo. 23,13 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, dass du dahin hinausgehst.
5. Mo. 23,14 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzt, so sollst du damit graben und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken.
5. Mo. 23,15 Denn der HERR, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, dass er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende.
5. Mo. 23,16 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.
5. Mo. 23,17 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo er es für gut hält: Du sollst ihn nicht bedrücken.
5. Mo. 23,18 Es soll keine Buhlerin {Eig. Geweihte ... Geweihter, d.h. dem Dienst der Astarte geweiht (vergl. 1. Mose 38,21). Der Lohn der Hurerei war für den Tempel jener heidnischen Gottheit bestimmt} sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler {Eig. Geweihte ... Geweihter, d.h. dem Dienst der Astarte geweiht (vergl. 1. Mose 38,21). Der Lohn der Hurerei war für den Tempel jener heidnischen Gottheit bestimmt} sein unter den Söhnen Israels.
5. Mo. 23,19 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen zu irgendeinem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott.
5. Mo. 23,20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von {O. an} Geld, Zins von {O. an} Speise, Zins von {O. an} irgendeiner Sache, die verzinst wird.
5. Mo. 23,21 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Land, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
5. Mo. 23,22 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewisslich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein.
5. Mo. 23,23 Wenn du aber unterlässt zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein.
5. Mo. 23,25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun.
5. Mo. 23,26 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.
5. Mo. 24,1 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, dass er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Haus entlässt;
5. Mo. 24,2 und sie geht aus seinem Haus und geht hin und wird die Frau eines anderen Mannes;
5. Mo. 24,3 und der andere Mann hasst sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entlässt sie aus seinem Haus; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hat:
5. Mo. 24,4 So kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, dass sie seine Frau sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Gräuel vor dem HERRN; und du sollst nicht das Land sündigen machen, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt.
5. Mo. 24,5 Wenn ein Mann kürzlich eine Frau genommen hat1, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein2 Haus und seine Frau erfreuen, die er genommen hat.
5. Mo. 24,7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven3 behandelt oder ihn verkauft, so soll dieser Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
5. Mo. 24,8 Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, dass du sehr behutsam bist und nach allem tust, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun.

Fußnoten

  • 1 W. eine neue Fraunimmt
  • 2 O. in seinem
  • 3 O. Knecht

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