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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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4. Mo. 35,19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.
4. Mo. 35,20 Und wenn er ihn aus Hass gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, dass er gestorben ist,
4. Mo. 35,21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, dass er gestorben ist, so soll der Schläger gewisslich getötet werden; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.
4. Mo. 35,22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen oder unabsichtlich irgendein Werkzeug auf ihn geworfen hat,
4. Mo. 35,23 oder, ohne es zu sehen, irgendeinen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, dass er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:
4. Mo. 35,25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
4. Mo. 35,26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,
4. Mo. 35,27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.
4. Mo. 35,29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
4. Mo. 35,30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen {Eig. antworten}, dass er sterbe.
4. Mo. 35,31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewisslich getötet werden.
4. Mo. 35,32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, dass er vor1 dem Tod des Priesters zurückkehre, um im Land zu wohnen.
4. Mo. 35,33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
4. Mo. 36,1 Und es traten herzu die Häupter der Väter vom Geschlecht der Söhne Gileads, des Sohnes Makirs, des Sohnes Manasses, aus den Geschlechtern der Söhne Josephs; und sie redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Väter der Kinder Israel,
4. Mo. 36,2 und sprachen: Der HERR hat meinem Herrn geboten, den Kindern Israel das Land durchs Los als Erbteil zu geben; und meinem Herrn ist von dem HERRN geboten worden, das Erbteil Zelophchads, unseres Bruders, seinen Töchtern zu geben.
4. Mo. 36,3 Werden sie nun einem von den Söhnen der anderen Stämme der Kinder Israel zu Frauen, so wird ihr Erbteil dem Erbteil unserer Väter entzogen und zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie angehören werden; und dem Los unseres Erbteils wird es entzogen werden.
4. Mo. 36,4 Und auch wenn das Jubeljahr der Kinder Israel kommt, wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie angehören werden; und ihr Erbteil wird dem Erbteil des Stammes unserer Väter entzogen werden.
4. Mo. 36,6 Dies ist das Wort, das der HERR bezüglich der Töchter Zelophchads geboten hat, indem er sprach: Sie mögen dem, der in ihren Augen gut ist, zu Frauen werden; nur sollen sie einem aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters zu Frauen werden,
4. Mo. 36,7 damit nicht ein Erbteil der Kinder Israel von Stamm zu Stamm übergehe; denn die Kinder Israel sollen jeder dem Erbteil des Stammes seiner Väter anhangen.
4. Mo. 36,8 Und jede Tochter, die ein Erbteil aus den Stämmen der Kinder Israel besitzt, soll einem aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters zur Frau werden, damit die Kinder Israel jeder das Erbteil seiner Väter besitzen,
4. Mo. 36,9 und nicht ein Erbteil von einem Stamm auf einen anderen Stamm übergehe. Denn die Stämme der Kinder Israel sollen jeder seinem Erbteil anhangen.
4. Mo. 36,12 Männern aus den Geschlechtern der Kinder Manasse, des Sohnes Josephs, wurden sie zu Frauen. Und so verblieb ihr Erbteil bei dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters.
4. Mo. 36,13 Das sind die Gebote und die Rechte, die der HERR in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, den Kindern Israel durch Mose geboten hat.
5. Mo. 1,1 Dies sind die Worte, die Mose zu ganz Israel geredet hat diesseits {And. jenseits} des Jordan, in der Wüste, in der Ebene {H. Araba; die Niederung, die zu beiden Seiten des Jordan und des Toten Meeres liegt und sich bis zum elanitischen Meerbusen hin erstreckt. So auch Kap. 2,8; 3,17; 11,30}, Suph gegenüber, zwischen Paran und Tophel und Laban und Hazerot und Di-Sahab.
5. Mo. 1,2 Elf Tagereisen sind vom Horeb, auf dem Weg des Gebirges Seir, bis Kades-Barnea.

Fußnoten

  • 1 Eig. bis zu

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