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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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3. Mo. 26,42 so werde ich meines Bundes mit Jakob gedenken; und auch meines Bundes mit Isaak und auch meines Bundes mit Abraham werde ich gedenken, und des Landes werde ich gedenken.
3. Mo. 26,43 Denn das Land wird von ihnen verlassen sein, und es wird seine Sabbate genießen, in seiner Verwüstung ohne sie; und sie selbst werden die Strafe ihrer Ungerechtigkeit annehmen1, darum, ja darum, weil sie meine Rechte verachtet2 und ihre Seele meine Satzungen verabscheut hat.
3. Mo. 26,44 Aber selbst auch dann, wenn sie in dem Land ihrer Feinde sind, werde ich sie nicht verachten3 und sie nicht verabscheuen, ihnen den Garaus zu machen, meinen Bund mit ihnen zu brechen; denn ich bin der HERR, ihr Gott.
3. Mo. 26,45 Und ich werde ihnen meines Bundes mit den Vorfahren gedenken, die ich aus dem Land Ägypten vor den Augen der Nationen herausgeführt habe, um ihr Gott zu sein. Ich bin der HERR.
3. Mo. 27,2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt {Eig. absondert, weiht}, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für den HERRN sein.
3. Mo. 27,4 und wenn es eine Frau {Eig. ein Weibliches} ist, so sei deine Schätzung 30 Sekel.
3. Mo. 27,5 Und wenn es von 5 Jahren alt bis zu 20 Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person4 20 Sekel, und einer weiblichen 10 Sekel;
3. Mo. 27,6 und wenn es von einem Monat alt bis zu 5 Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben5 5 Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens {Eig. eines Weiblichen} 3 Sekel Silber;
3. Mo. 27,7 und wenn es von 60 Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, 15 Sekel, und einer Frau 10 Sekel.
3. Mo. 27,8 Und wenn der Gelobende { W. wenn er} zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.
3. Mo. 27,9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man dem HERRN eine Opfergabe darbringt6, so soll alles, was man dem HERRN davon7 gibt, heilig sein.
3. Mo. 27,10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein Gutes um ein Schlechtes, oder ein Schlechtes um ein Gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das Eingetauschte heilig sein.
3. Mo. 27,11 Und wenn es irgendein unreines Vieh ist, wovon man dem HERRN keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen,
3. Mo. 27,13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.
3. Mo. 27,14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, dass es dem HERRN heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, so soll es festgestellt sein.
3. Mo. 27,15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.
3. Mo. 27,16 Und wenn jemand von dem Feld seines Eigentums dem HERRN heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: 1 Homer Gerste Aussaat zu 50 Sekel Silber.
3. Mo. 27,17 Wenn er vom Jubeljahr an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein;
3. Mo. 27,18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahr übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden.
3. Mo. 27,19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
3. Mo. 27,20 Und wenn er das Feld nicht löst oder wenn er das Feld einem anderen Mann verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden;
3. Mo. 27,21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein verbanntes8 Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören.
3. Mo. 27,22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Feld seines Eigentums gehört, dem HERRN heiligt,
3. Mo. 27,24 Im Jubeljahr soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land eigentümlich gehörte.
3. Mo. 27,26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt dem HERRN gehört { W. das dem HERRN erstgeboren wird}, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört dem HERRN.

Fußnoten

  • 1 O. ihre Schuld (oder Ungerechtigkeit) abtragen, d.h. dafür büßen
  • 2 O. verworfen
  • 3 O. verwerfen
  • 4 Eig. eines Männlichen
  • 5 Eig. eines Männlichen
  • 6 d.h. das zum Opfer tauglich ist
  • 7 d.h. von dieser Art Vieh
  • 8 d.h. geweihtes; s. Vorrede und hier V. 28

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