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Es wurden 22014 Bibelstellen gefunden. Zeige Seite 91 von 881.
3. Mo. 25,7
3. Mo. 25,7
und deinem Vieh und den wilden Tieren , die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise dienen .
3. Mo. 25,10
3. Mo. 25,10
Und ihr sollt das Jahr des 50. Jahres heiligen und sollt im Land Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner . Ein Jubeljahr1 soll es euch sein , und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen , und jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht .
3. Mo. 25,11
3. Mo. 25,11
Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des 50. Jahres , euch sein ; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen2;
3. Mo. 25,12
3. Mo. 25,12
denn ein Jubeljahr ist es : Es soll euch heilig sein ; vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen .
3. Mo. 25,13
3. Mo. 25,13
In diesem Jahr des Jubels sollt ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen .
3. Mo. 25,14
3. Mo. 25,14
Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder von der Hand eures Nächsten etwas kauft , so soll keiner seinen Bruder bedrücken3.
3. Mo. 25,18
3. Mo. 25,18
Und so tut meine Satzungen , und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Land .
3. Mo. 25,19
3. Mo. 25,19
Und das Land wird seine Frucht geben , und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen .
3. Mo. 25,20
3. Mo. 25,20
Und wenn ihr sprecht : Was sollen wir im siebten Jahr essen ? Siehe , wir säen nicht , und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein –:
3. Mo. 25,21
3. Mo. 25,21
ich werde euch ja im sechsten Jahr meinen Segen entbieten , dass es den Ertrag für drei Jahre bringe ;
3. Mo. 25,22
3. Mo. 25,22
und wenn ihr im achten Jahr sät , werdet ihr noch vom alten Ertrag essen ; bis ins neunte Jahr , bis sein Ertrag einkommt , werdet ihr Altes essen .
3. Mo. 25,23
3. Mo. 25,23
Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land ; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir.
3. Mo. 25,25
3. Mo. 25,25
Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft , so mag4 sein Löser , sein nächster Verwandter , kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen .
3. Mo. 25,26
3. Mo. 25,26
Und wenn jemand keinen Löser hat , und seine Hand erwirbt und findet , was zu seiner Lösung hinreicht,
3. Mo. 25,27
3. Mo. 25,27
so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen , an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen .
3. Mo. 25,28
3. Mo. 25,28
Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen , so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr ; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen , und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen .
3. Mo. 25,29
3. Mo. 25,29
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft , so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs ; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen .
3. Mo. 25,30
3. Mo. 25,30
Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus , das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben , bei seinen Geschlechtern ; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen .
3. Mo. 25,31
3. Mo. 25,31
Aber die Häuser der Dörfer , die keine Mauer ringsum haben, sollen dem Feld des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein , und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen .
3. Mo. 25,32
3. Mo. 25,32
Und was die Städte der Leviten , die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein .
3. Mo. 25,33
3. Mo. 25,33
Und wenn jemand von einem der Leviten löst , so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines5 Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen ; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel .
3. Mo. 25,34
3. Mo. 25,34
Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum .
3. Mo. 25,35
3. Mo. 25,35
Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen ; wie der Fremde und der Beisasse soll er bei dir leben .
3. Mo. 25,36
3. Mo. 25,36
Du sollst nicht Zins und Wucher6 von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott , damit dein Bruder bei dir lebe .
3. Mo. 25,37
3. Mo. 25,37
Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben .
Fußnoten
- 5 d.h. des Leviten, der verkauft hat
- 6 Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung entlehnter Nahrungsmittel
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