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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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4. Mo. 32,22 und das Land vor dem HERRN unterjocht ist und ihr danach zurückkehrt, so sollt ihr schuldlos sein gegen den HERRN und gegen Israel; und dieses Land soll euch zum Eigentum sein vor dem HERRN.
4. Mo. 32,29 und Mose sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben, alle zum Kampf Gerüsteten, mit euch vor dem HERRN über den Jordan ziehen und das Land vor euch unterjocht sein wird, so sollt ihr ihnen das Land Gilead zum Eigentum geben;
4. Mo. 32,30 wenn sie aber nicht gerüstet mit euch hinüberziehen, so sollen sie sich unter euch ansässig machen im Land Kanaan.
4. Mo. 32,32 Wir wollen gerüstet vor dem HERRN in das Land Kanaan hinüberziehen, und unser Erbbesitztum verbleibe uns diesseits des Jordan.
4. Mo. 32,33 Und Mose gab ihnen, den Kindern Gad und den Kindern Ruben und der Hälfte des Stammes Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land nach seinen Städten in ihren Grenzen, die Städte des Landes ringsum.
4. Mo. 33,1 Dies sind die Züge der Kinder Israel, die aus dem Land Ägypten ausgezogen sind nach ihren Heeren, unter der Hand Moses und Aarons.
4. Mo. 33,37 Und sie brachen auf von Kades und lagerten sich am Berg Hor, am Rand des Landes Edom.
4. Mo. 33,38 Und Aaron, der Priester, stieg auf den Berg Hor nach dem Befehl des HERRN; und er starb dort im 40. Jahr nach dem Auszug der Kinder Israel aus dem Land Ägypten, im 5. Monat, am 1. des Monats.
4. Mo. 33,40 Und der Kanaaniter, der König von Arad, der im Süden wohnte im Land Kanaan, hörte von dem Kommen der Kinder Israel.
4. Mo. 33,51 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht,
4. Mo. 33,52 so sollt ihr alle Bewohner des Landes vor euch austreiben und alle ihre Bildwerke1 zerstören; und alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr zerstören, und alle ihre Höhen2 sollt ihr vertilgen;
4. Mo. 33,53 und ihr sollt das Land in Besitz nehmen und darin wohnen, denn euch habe ich das Land gegeben, es zu besitzen.
4. Mo. 33,54 Und ihr sollt das Land durchs Los als Erbteil empfangen, nach euren Geschlechtern: Den Vielen sollt ihr ihr Erbteil vermehren, und den Wenigen sollt ihr ihr Erbteil mindern; wohin das Los einem fällt, das soll ihm gehören; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr erben.
4. Mo. 33,55 Wenn ihr aber die Bewohner des Landes nicht vor euch austreibt, so werden diejenigen, die ihr von ihnen übriglasst, zu Dornen in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten werden, und sie werden euch bedrängen in dem Land, in dem ihr wohnt.
4. Mo. 34,2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so ist dies das Land, das euch als Erbteil zufallen soll: das Land Kanaan nach seinen Grenzen.
4. Mo. 34,12 und die Grenze gehe an den Jordan hinab, und ihr Ausgang sei am Salzmeer. Das soll euer Land sein nach seinen Grenzen ringsum.
4. Mo. 34,13 Und Mose gebot den Kindern Israel und sprach: Das ist das Land, das ihr durchs Los als Erbteil empfangen sollt, das der HERR den neun Stämmen und dem halben Stamm zu geben geboten hat.
4. Mo. 34,17 Dies sind die Namen der Männer, die euch das Land als Erbe austeilen sollen: Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns.
4. Mo. 34,18 Und je einen Fürsten vom Stamm sollt ihr nehmen, um das Land als Erbe auszuteilen.
4. Mo. 34,29 Diese sind es, denen der HERR gebot, den Kindern Israel ihr Erbe im Land Kanaan auszuteilen.
4. Mo. 35,10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht,
4. Mo. 35,14 Ihr sollt 3 Städte geben diesseits des Jordan, und 3 Städte sollt ihr geben im Land Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.
4. Mo. 35,28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters; und nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren.
4. Mo. 35,32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, dass er vor3 dem Tod des Priesters zurückkehre, um im Land zu wohnen.
4. Mo. 35,33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.

Fußnoten

  • 1 d.h. Steine, die zu Götzenbildern verarbeitet waren; vergl. 3. Mose 26,1
  • 2 Höhenaltäre oder Höhentempel (1. Kön 13,32)
  • 3 Eig. bis zu

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