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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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5. Mo. 14,8 und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, aber es wiederkäut nicht: unrein soll es euch sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren.
5. Mo. 14,9 Dieses sollt ihr essen von allem, was in den Wassern ist: alles, was Flossfedern und Schuppen hat, sollt ihr essen;
5. Mo. 14,10 aber alles, was keine Flossfedern und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen: unrein soll es euch sein.
5. Mo. 14,11 Alle reinen Vögel sollt ihr essen.
5. Mo. 14,12 Aber diese sind es, die ihr von ihnen nicht essen sollt: der Adler und der Beinbrecher und der Seeadler
5. Mo. 14,13 und der Falke und die Weihe und der Geier nach seiner Art
5. Mo. 14,14 und alle Raben nach ihrer Art
5. Mo. 14,15 und die Straußhenne und der Straußhahn und die Seemöve, und der Habicht nach seiner Art
5. Mo. 14,17 und der Pelikan und der Aasgeier und der Sturzpelikan
5. Mo. 14,18 und der Storch und der Fischreiher nach seiner Art und der Wiedehopf und die Fledermaus.
5. Mo. 14,19 Und alles geflügelte Gewürm1 soll euch unrein sein; es soll nicht gegessen werden.
5. Mo. 14,20 Alle reinen Vögel sollt ihr essen.
5. Mo. 14,21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremden, der in deinen Toren ist, magst du es geben, dass er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du dem HERRN, deinem Gott. – Du sollst ein Böckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter.
5. Mo. 14,22 Du sollst treulich verzehnten allen Ertrag deiner Saat, die2 aus dem Feld erwächst, Jahr für Jahr.
5. Mo. 14,23 Und du sollst essen vor dem HERRN, deinem Gott, an dem Ort, den er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, den Zehnten deines Getreides, deines Mostes und deines Öls, und die Erstgeborenen deines Rind- und deines Kleinviehs, damit du den HERR, deinen Gott, fürchten lernst alle Tage.
5. Mo. 14,25 so sollst du es um Geld geben; und binde das Geld in deine Hand zusammen, und geh an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird.
5. Mo. 14,26 Und gib das Geld für alles, was deine Seele begehrt, für Rinder und für Kleinvieh und für Wein und für starkes Getränk und für alles, was deine Seele wünscht; und iss dort vor dem HERRN, deinem Gott, und freue dich, du und dein Haus.
5. Mo. 14,28 Am Ende von drei Jahren sollst du allen Zehnten deines Ertrages in jenem Jahr aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen;
5. Mo. 14,29 und der Levit – denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir – und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hand, das du tust.
5. Mo. 15,1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlass halten.
5. Mo. 15,2 Und dies ist die Sache mit dem Erlass: Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehen seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass dem HERRN ausgerufen.
5. Mo. 15,3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;
5. Mo. 15,4 es sei denn, dass kein Armer unter dir ist. Denn {O. erlassen. Jedoch wird kein Armer unter dir sein; denn usw.} der HERR wird dich reichlich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen,
5. Mo. 15,5 wenn du nur der Stimme des HERRN, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete.
5. Mo. 15,6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen3, wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.

Fußnoten

  • 1 Eig. Gewimmel
  • 2 O. was
  • 3 Eig. hat dich gesegnet

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