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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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3. Mo. 26,46 Das sind die Satzungen und die Rechte und die Gesetze, die dem HERRN zwischen ihm und den Kindern Israel auf dem Berg Sinai durch Mose gegeben hat.
3. Mo. 27,2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt {Eig. absondert, weiht}, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für den HERRN sein.
3. Mo. 27,3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes1 von 20 Jahren alt bis zu 60 Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung 50 Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums;
3. Mo. 27,5 Und wenn es von 5 Jahren alt bis zu 20 Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person2 20 Sekel, und einer weiblichen 10 Sekel;
3. Mo. 27,6 und wenn es von einem Monat alt bis zu 5 Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben3 5 Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens4 3 Sekel Silber;
3. Mo. 27,7 und wenn es von 60 Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, 15 Sekel, und einer Frau 10 Sekel.
3. Mo. 27,8 Und wenn der Gelobende5 zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.
3. Mo. 27,9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man dem HERRN eine Opfergabe darbringt6, so soll alles, was man dem HERRN davon {d.h. von dieser Art Vieh} gibt, heilig sein.
3. Mo. 27,10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein Gutes um ein Schlechtes, oder ein Schlechtes um ein Gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das Eingetauschte heilig sein.
3. Mo. 27,13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.
3. Mo. 27,16 Und wenn jemand von dem Feld seines Eigentums dem HERRN heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: 1 Homer Gerste Aussaat zu 50 Sekel Silber.
3. Mo. 27,17 Wenn er vom Jubeljahr an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein;
3. Mo. 27,18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahr übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden.
3. Mo. 27,19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
3. Mo. 27,20 Und wenn er das Feld nicht löst oder wenn er das Feld einem anderen Mann verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden;
3. Mo. 27,21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein verbanntes7 Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören.
3. Mo. 27,23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahr; und er soll deine Schätzung am gleichen Tag, als ein dem HERRN Heiliges, entrichten.
3. Mo. 27,24 Im Jubeljahr soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land eigentümlich gehörte.
3. Mo. 27,25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; 20 Gera soll der Sekel sein.
3. Mo. 27,26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt dem HERRN gehört8, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört dem HERRN.
3. Mo. 27,27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung.
3. Mo. 27,28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem HERRN verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem HERRN hochheilig.
3. Mo. 27,29 Alles, was {Eig. alles Verbannte, das} an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: Es soll gewisslich getötet werden.
3. Mo. 27,30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; er ist dem HERRN heilig.
3. Mo. 27,31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen.

Fußnoten

  • 1 Eig. eines Männlichen
  • 2 Eig. eines Männlichen
  • 3 Eig. eines Männlichen
  • 4 Eig. eines Weiblichen
  • 5 W. wenn er
  • 6 d.h. das zum Opfer tauglich ist
  • 7 d.h. geweihtes; s. Vorrede und hier V. 28
  • 8 W. das dem HERRN erstgeboren wird

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