Bibelstellenindex zu 4. Mose 35

Vers 4

Und die Bezirke der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin 1000 Ellen betragen ringsum;


Vers 9

Und der HERR redete zu Mose und sprach:


Vers 11

so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, dass dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.


Vers 12

Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, dass der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.


Vers 15

Den Kindern Israel und dem Fremden und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese 6 Städte zur Zuflucht sein, dass dahin fliehe jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.


Vers 16

Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden.


Vers 18

Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden.


Vers 19

Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.


Vers 22

Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen oder unabsichtlich irgendein Werkzeug auf ihn geworfen hat,


Vers 25

und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.


Vers 26

Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,


Vers 28

Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters; und nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren.


Vers 30

Jeder, der einen Menschen erschlägt: Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen, dass er sterbe.


Vers 33

Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.


Vers 34

Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in dem ihr wohnt, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Kinder Israel.