Bibelstellenindex zu 4. Mose 28

Vers 1

Und der HERR redete zu Mose und sprach:


Vers 2

Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Meine Opfergabe, meine Speise zu meinen Feueropfern, mir zum lieblichen Geruch, sollt ihr acht haben mir darzubringen zu ihrer bestimmten Zeit.


Vers 3

Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt: zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, täglich, als beständiges Brandopfer.


Vers 4

Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden;


Vers 5

und zum Speisopfer ein zehntel Epha Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenen Öl;


Vers 6

(ein beständiges Brandopfer, das am Berg Sinai eingesetzt wurde, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN;)


Vers 7

und sein Trankopfer, ein viertel Hin zu dem einen Lamm; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem HERRN spenden.


Vers 8

Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgen-Speisopfer und sein Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN.


Vers 9

Und am Sabbattag zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, und als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, und sein Trankopfer.


Vers 10

Es ist das Brandopfer des Sabbats an jedem Sabbat zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.


Vers 11

Und im Anfang eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl;


Vers 12

und zu jedem Stier drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; und zu dem einen Widder zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer;


Vers 13

und zu jedem Lamm je ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer: Es ist ein Brandopfer, ein lieblicher Geruch, ein Feueropfer dem HERRN.


Vers 14

Und ihre Trankopfer: ein halbes Hin Wein soll zu einem Stier sein, und ein drittel Hin zu dem Widder, und ein viertel Hin zu einem Lamm. Das ist das monatliche Brandopfer in jedem Monat, nach den Monaten des Jahres.


Vers 15

Und ein Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN soll zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer geopfert werden.


Vers 16

Und im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, ist Passah dem HERRN.


Vers 17

Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden.


Vers 18

Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.


Vers 19

Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;


Vers 20

und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: Drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Stier, und zwei Zehntel zu dem Widder;


Vers 21

je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern;


Vers 22

und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun.


Vers 23

Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern.


Vers 24

Dies sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem HERRN; zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden.


Vers 25

Und am 7. Tag soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.


Vers 26

Und am Tag der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN ein neues Speisopfer darbringt, an eurem Wochenfest, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.


Vers 27

Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer;


Vers 28

und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,


Vers 29

je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern;


Vers 30

und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu tun.


Vers 31

Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer sollt ihr sie opfern (ohne Fehl sollen sie euch sein) mit ihren Trankopfern.