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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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NT4Mt.2Mk.7Lk.1Joh.4Apg.1Röm.1Kor.2Kor.Gal.Eph.Phil.Kol.1Thes.2Thes.1Tim.2Tim.Tit.Phlm.17Heb.Jak.21Pet.2Pet.1Joh.2Joh.3Joh.Jud.3Off.
3. Mo. 13,56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blass geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleid, oder vom Fell, oder von der Kette oder vom Einschlag.
3. Mo. 14,2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden;
3. Mo. 14,3 und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen,
3. Mo. 14,4 so soll der Priester gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop.
3. Mo. 14,5 Und der Priester soll gebieten, dass man den einen Vogel schlachte in ein Tongefäß über lebendigem1 Wasser.
3. Mo. 14,11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor den HERRN stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.
3. Mo. 14,12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor dem HERRN;
3. Mo. 14,13 und er schlachte das Lamm an dem Ort, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: Es ist hochheilig.
3. Mo. 14,14 Und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
3. Mo. 14,15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine {W. des Priesters; so auch V. 26} linke Hand;
3. Mo. 14,16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN.
3. Mo. 14,17 Und von dem Übrigen des Öls, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
3. Mo. 14,18 Und das Übrige des Öls, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor dem HERRN.
3. Mo. 14,19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten.
3. Mo. 14,20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein.
3. Mo. 14,23 Und er soll sie am achten Tag seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor den HERRN.
3. Mo. 14,24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor dem HERRN.
3. Mo. 14,25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
3. Mo. 14,26 Und der Priester gieße von dem Öl in seine linke Hand;
3. Mo. 14,27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN.
3. Mo. 14,28 Und der Priester tue von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
3. Mo. 14,29 Und das Übrige des Öls, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor dem HERRN.
3. Mo. 14,31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, mit dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor dem HERRN für den, der zu reinigen ist.
3. Mo. 14,35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Haus.
3. Mo. 14,36 Und der Priester soll gebieten, dass man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Haus ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.

Fußnoten

  • 1 d.h. nicht aus einer Zisterne geschöpftem

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