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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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3. Mo. 13,17 und besieht ihn1 der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: Er ist rein.
3. Mo. 13,19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen;
3. Mo. 13,20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken2 erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen.
3. Mo. 13,21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken3 ist nicht niedriger als die Haut und ist blass, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
3. Mo. 13,22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist das Übel.
3. Mo. 13,23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären.
3. Mo. 13,25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.
3. Mo. 13,26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blass, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
3. Mo. 13,27 Und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.
3. Mo. 13,28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blass, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung.
3. Mo. 13,30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes.
3. Mo. 13,31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen.
3. Mo. 13,32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tag, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll er sich scheren;
3. Mo. 13,33 aber den Schorf soll er nicht scheren. Und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Mal sieben Tage ein.
3. Mo. 13,34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tag, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.
3. Mo. 13,36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haar forschen; er ist unrein.
3. Mo. 13,37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt: Er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.
3. Mo. 13,39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: Er ist rein.
3. Mo. 13,43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, wie das Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,
3. Mo. 13,44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupt.
3. Mo. 13,49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleid oder am Fell oder an der Kette oder am Einschlag oder an irgendeinem Gerät aus Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen.
3. Mo. 13,50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein.
3. Mo. 13,53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleid, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgendeinem Gerät aus Fell,
3. Mo. 13,54 so soll der Priester gebieten, dass man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Mal sieben Tage einschließen.
3. Mo. 13,55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung4 auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite.

Fußnoten

  • 1 Eig. es (das Übel)
  • 2 W. er
  • 3 W. er
  • 4 Eig. eine Einfressung

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