3. Mose 27 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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ELB-BK Luther 1912
1 Und der HERR redete zu MoseMose und sprach:1 Und der HERR redete mit MoseMose und sprach:
2 Rede zu den KindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein GelübdeGelübde erfüllt1, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für den HERRN sein.2 Rede mit den KindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein besonderes GelübdeGelübde tut, also dass du seinen Leib schätzen musst,
3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes2 von 20 Jahren alt bis zu 60 Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung 50 SekelSekel SilberSilber, nach dem SekelSekel des HeiligtumsHeiligtums; 3 so soll das eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig JahreJahre alt bis ins sechzigste JahrJahr, sollst du schätzen auf fünfzig SilberlingeSilberlinge nach dem LotLot des HeiligtumsHeiligtums,
4 und wenn es eine Frau3 ist, so sei deine Schätzung 30 SekelSekel. 4 ein Weibsbild auf dreißig SilberlingeSilberlinge.
5 Und wenn es von 5 Jahren alt bis zu 20 Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person4 20 SekelSekel, und einer weiblichen 10 SekelSekel; 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig JahreJahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig SilberlingeSilberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn SilberlingeSilberlinge.
6 und wenn es von einem Monat alt bis zu 5 Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben5 5 SekelSekel SilberSilber, und deine Schätzung eines Mädchens6 3 SekelSekel SilberSilber; 6 Von einem Monat an bis auf fünf JahreJahre sollst du ihn schätzen auf fünf SilberlingeSilberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei SilberlingeSilberlinge.
7 und wenn es von 60 Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein MannMann ist, 15 SekelSekel, und einer FrauFrau 10 SekelSekel. 7 Ist er aber sechzig JahreJahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn SilberlingeSilberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn SilberlingeSilberlinge.
8 Und wenn der Gelobende7 zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den PriesterPriester stellen, und der PriesterPriester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der PriesterPriester ihn schätzen. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den PriesterPriester stellen, und der PriesterPriester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann.
9 Und wenn es ein ViehVieh ist, wovon man dem HERRN eine OpfergabeOpfergabe darbringt8, so soll alles, was man dem HERRN davon9 gibt, heilig sein. 9 Ist’s aber ein ViehVieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt, ist heilig.
10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein Gutes um ein Schlechtes, oder ein Schlechtes um ein Gutes; und wenn man dennoch ViehVieh um ViehVieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das Eingetauschte heilig sein. 10 Man soll’s nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird’s aber jemand wechseln, ein ViehVieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.
11 Und wenn es irgendein unreines ViehVieh ist, wovon man dem HERRN keine OpfergabeOpfergabe darbringt, so soll man das ViehVieh vor den PriesterPriester stellen, 11 Ist aber das TierTier unrein, dass man’s dem HERRN nicht opfern darf, so soll man’s vor den PriesterPriester stellen,
12 und der PriesterPriester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des PriestersPriesters, Schätzung, so soll es sein.12 und der PriesterPriester soll’s schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des PriestersPriesters Schätzung bleiben.
13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 13 Will’s aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.
14 Und wenn jemand sein HausHaus heiligt, dass es dem HERRN heilig sei, so soll es der PriesterPriester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der PriesterPriester es schätzt, so soll es festgestellt sein.14 Wenn jemand sein HausHaus heiligt, dass es dem HERRN heilig sei, das soll der PriesterPriester schätzen, ob’s gut oder böse sei; und darnach es der PriesterPriester schätzt, so soll’s bleiben.
15 Und wenn der Heiligende sein HausHaus lösen will, so soll er das Fünftel des GeldesGeldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.15 So es aber der, der es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des GeldesGeldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll’s sein werden.
16 Und wenn jemand von dem Feld seines Eigentums dem HERRN heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: 1 HomerHomer GersteGerste Aussaat zu 50 SekelSekel SilberSilber. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein HomerHomer GersteGerste, so soll es fünfzig SilberlingeSilberlinge gelten.
17 Wenn er vom JubeljahrJubeljahr an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein;17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.
18 und wenn er nach dem Jubeljahrejahre sein Feld heiligt, so soll der PriesterPriester ihm das GeldGeld berechnen nach Verhältnis der JahreJahre, die bis zum JubeljahrJubeljahr übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der PriesterPriester das GeldGeld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.
19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des GeldesGeldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.19 Will aber der, der ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des GeldesGeldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.
20 Und wenn er das Feld nicht löst oder wenn er das Feld einem anderen MannMann verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden;20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem anderen, so soll er ihn nicht mehr lösen können;
21 und das Feld soll, wenn es im JubeljahrJubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein verbanntes10 Feld; es soll dem PriesterPriester als Eigentum gehören.21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des PriestersPriesters Erbgut sein.
22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Feld seines Eigentums gehört, dem HERRN heiligt,22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,
23 so soll ihm der PriesterPriester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum JubeljahrJubeljahr; und er soll deine Schätzung am gleichen TagTag, als ein dem HERRN HeiligesHeiliges, entrichten. 23 so soll der PriesterPriester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und er soll desselben TagesTages solche Schätzung geben, dass sie dem HERRN heilig sei.
24 Im JubeljahrJubeljahr soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land eigentümlich gehörte. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, dass er sein Erbgut im Lande sei.
25 Und all deine Schätzung soll nach dem SekelSekel des HeiligtumsHeiligtums geschehen; 20 GeraGera soll der SekelSekel sein.25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem LotLot des HeiligtumsHeiligtums; ein LotLot aber hat zwanzig GeraGera.
26 Nur das Erstgeborene unter dem ViehVieh, das als ErstgeburtErstgeburt dem HERRN gehörtERRN erstgeboren wird">11, das soll kein MenschMensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört dem HERRN.26 Die ErstgeburtErstgeburt unter dem ViehVieh, die dem HERRN ohnehin gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder SchafSchaf; denn es ist des HERRN.
27 Wenn es aber vom unreinen ViehVieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung.27 Ist es aber unreines ViehVieh, so soll man’s lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er’s nicht lösen, so verkaufe man’s nach seinem Werte.
28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem HERRN verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder ViehVieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem HERRN hochheilig.28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, ViehVieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN.
29 Alles, was12 an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: Es soll gewisslich getötet werden.29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des TodesTodes sterben.
30 Und aller ZehnteZehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; er ist dem HERRN heilig.30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen.31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben.
32 Und aller ZehnteZehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stab13 vorüberzieht, das ZehnteZehnte soll dem HERRN heilig sein;32 Und alle Zehnten von RindernRindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN.
33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 33 Man soll nicht fragen, ob’s gut oder böse sei; man soll’s auch nicht wechseln. Wird’s aber jemand wechseln, so soll’s beides heilig sein und nicht gelöst werden.
34 Das sind die GeboteGebote, die der HERR dem MoseMose auf dem BergBerg SinaiSinai an die KinderKinder IsraelIsrael aufgetragen hat.34 Dies sind die GeboteGebote, die der HERR dem MoseMose gebot an die KinderKinder IsraelIsrael auf dem BergeBerge SinaiSinai.

Fußnoten

  • 1 Eig. absondert, weiht
  • 2 Eig. eines Männlichen
  • 3 Eig. ein Weibliches
  • 4 Eig. eines Männlichen
  • 5 Eig. eines Männlichen
  • 6 Eig. eines Weiblichen
  • 7 W. wenn er
  • 8 d.h. das zum Opfer tauglich ist
  • 9 d.h. von dieser Art Vieh
  • 10 d.h. geweihtes; s. Vorrede und hier V. 28
  • 11 W. das dem HERRN erstgeboren wird
  • 12 Eig. alles Verbannte, das
  • 13 d.h. des Hirten