3. Mose 13 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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ELB-BK Luther 1912
1 Und der HERR redete zu MoseMose und zu AaronAaron und sprach:1 Und der HERR redete mit MoseMose und AaronAaron und sprach:
2 Wenn ein MenschMensch in der Haut seines FleischesFleisches eine Erhöhung oder einen Ausschlag oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines FleischesFleisches zu einem Aussatz-Übel, so soll er zu AaronAaron, dem PriesterPriester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den PriesternPriestern.2 Wenn einem Menschen an der Haut seines FleischesFleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein AussatzAussatz werden an der Haut seines FleischesFleisches, soll man ihn zum PriesterPriester AaronAaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den PriesternPriestern.
3 Und besieht der PriesterPriester das Übel in der Haut des FleischesFleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines FleischesFleisches, so ist es das Übel des AussatzesAussatzes; und sieht es der PriesterPriester, so soll er ihn für unrein erklären.3 Und wenn der PriesterPriester das Mal an der Haut des FleischesFleisches sieht, dass die HaareHaare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines FleischesFleisches, so ist’s gewiss der AussatzAussatz. Darum soll ihn der PriesterPriester besehen und für unrein urteilen.
4 Und wenn der Flecken in der Haut seines FleischesFleisches weiß ist und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der PriesterPriester den, der das Übel hat, sieben TageTage einschließen.4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des FleischesFleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des FleischesFleisches und die HaareHaare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der PriesterPriester ihn verschließen sieben TageTage
5 Und besieht es der PriesterPriester am siebten TagTag, und siehe, das Übel ist in seinen AugenAugen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der PriesterPriester ihn1 zum zweiten Mal sieben TageTage einschließen.5 und am siebenten TageTage besehen. Ist’s, dass das Mal bleibt, wie er’s zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut,
6 Und besieht es der PriesterPriester am siebten TagTag zum zweiten Mal, und siehe, das Übel ist blass geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der PriesterPriester ihn für rein erklären: Es ist ein Ausschlag; und er soll seine KleiderKleider waschen, und er ist rein.6 so soll ihn der PriesterPriester abermals sieben TageTage verschließen. Und wenn er ihn zum andernmal am siebenten TageTage besieht und findet, dass das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist Grind. Und er soll seine KleiderKleider waschen, so ist er rein.
7 Wenn aber der Ausschlag in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem PriesterPriester gezeigt hat zu seiner ReinigungReinigung, so soll er sich dem PriesterPriester zum zweiten Mal zeigen;7 Wenn aber der Grind weiterfrisst in der Haut, nachdem er vom PriesterPriester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom PriesterPriester besehen, –
8 und besieht ihn der PriesterPriester, und siehe, der Ausschlag hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der PriesterPriester ihn für unrein erklären: Es ist der AussatzAussatz.8 wenn dann da der PriesterPriester sieht, dass der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss AussatzAussatz.
9 Wenn ein Aussatz-Übel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem PriesterPriester gebracht werden. 9 Wenn ein Mal des AussatzesAussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum PriesterPriester bringen.
10 Und besieht ihn der PriesterPriester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen FleischesFleisches ist in der Erhöhung, 10 Wenn derselbe sieht und findet, dass Weißes aufgefahren ist an der Haut und die HaareHaare in Weiß verwandelt und rohes FleischFleisch im GeschwürGeschwür ist,
11 so ist es ein alter AussatzAussatz in der Haut seines FleischesFleisches, und der PriesterPriester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.11 so ist’s gewiss ein alter AussatzAussatz in der Haut seines FleischesFleisches. Darum soll ihn der PriesterPriester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein.
12 Wenn aber der AussatzAussatz in der Haut ausbricht und der AussatzAussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat,2 bedeckt, von seinem KopfKopf bis zu seinen Füßen, wohin auch die AugenAugen des PriestersPriesters blicken12 Wenn aber der AussatzAussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem HauptHaupt bis auf die Füße, alles, was dem PriesterPriester vor AugenAugen sein mag, –
13 und der PriesterPriester besieht ihn, und siehe, der AussatzAussatz hat sein ganzes FleischFleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein.13 wenn dann der PriesterPriester besieht und findet, dass der AussatzAussatz das ganze FleischFleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.
14 An dem TagTag aber, da rohes FleischFleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 14 Ist aber rohes FleischFleisch da des TagesTages, wenn er besehen wird, so ist er unrein.
15 Und sieht der PriesterPriester das rohe FleischFleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe FleischFleisch ist unrein: Es ist der AussatzAussatz. 15 Und wenn der PriesterPriester das rohe FleischFleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe FleischFleisch ist unrein, und es ist gewiss AussatzAussatz.
16 Wenn aber das rohe FleischFleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird3, so soll er zu dem PriesterPriester kommen; 16 Verkehrt sich aber das rohe FleischFleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum PriesterPriester kommen.
17 und besieht ihn4 der PriesterPriester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der PriesterPriester den, der das Übel hat, für rein erklären: Er ist rein.17 Und wenn der PriesterPriester besieht und findet, dass das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein.
18 Und wenn im FleischFleisch, in dessen Haut, eine BeuleBeule entsteht und wieder heilt, 18 Wenn in jemandes FleischFleisch an der Haut eine DrüseDrüse wird und wieder heilt,
19 und es entsteht an der Stelle der BeuleBeule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem PriesterPriester zeigen; 19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom PriesterPriester besehen werden.
20 und besieht ihn der PriesterPriester, und siehe, der Flecken5 erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der PriesterPriester ihn für unrein erklären: Es ist das Übel des AussatzesAussatzes, er ist in der BeuleBeule ausgebrochen. 20 Wenn dann der PriesterPriester sieht, dass das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss ein Aussatzmal aus der DrüseDrüse geworden.
21 Und wenn der PriesterPriester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken6 ist nicht niedriger als die Haut und ist blass, so soll der PriesterPriester ihn sieben TageTage einschließen.21 Sieht aber der PriesterPriester und findet, dass die HaareHaare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben TageTage verschließen.
22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der PriesterPriester ihn für unrein erklären: Es ist das Übel.22 Frisst es weiter in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss ein Aussatzmal.
23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der BeuleBeule; und der PriesterPriester soll ihn für rein erklären. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frisst nicht weiter, so ist’s die Narbe von der DrüseDrüse, und der PriesterPriester soll ihn rein urteilen.
24 Oder wenn in der Haut des FleischesFleisches eine feurige Entzündung7 entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken,24 Wenn sich jemand an der Haut am FeuerFeuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der PriesterPriester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der AussatzAussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der PriesterPriester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des AussatzesAussatzes.25 und der PriesterPriester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist’s gewiss AussatzAussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der PriesterPriester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.
26 Und wenn der PriesterPriester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blass, so soll der PriesterPriester ihn sieben TageTage einschließen.26 Sieht aber der PriesterPriester und findet, dass die HaareHaare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben TageTage verschließen;
27 Und der PriesterPriester soll ihn am siebten TagTag besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der PriesterPriester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des AussatzesAussatzes.27 und am siebenten TageTage soll er ihn besehen. Hat’s weitergefressen an der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist AussatzAussatz.
28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blass, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der PriesterPriester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung.28 Ist’s aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist’s ein GeschwürGeschwür des Brandmals. Und der PriesterPriester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals.
29 Und wenn ein MannMann oder eine FrauFrau ein Übel am HauptHaupt oder am BartBart bekommt, 29 Wenn ein MannMann oder Weib auf dem HauptHaupt oder am BartBart ein Mal hat
30 und der PriesterPriester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der PriesterPriester ihn für unrein erklären: Es ist Schorf, es ist der AussatzAussatz des HauptesHauptes oder des BartesBartes. 30 und der PriesterPriester das Mal besieht und findet, dass das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des HauptesHauptes oder des BartesBartes.
31 Und wenn der PriesterPriester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der PriesterPriester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben TageTage einschließen.31 Sieht aber der PriesterPriester, dass der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die Haut, und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben TageTage verschließen.
32 Und besieht der PriesterPriester das Übel am siebten TagTag, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll er sich scheren;32 Und wenn er am siebenten TageTage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,
33 aber den Schorf soll er nicht scheren. Und der PriesterPriester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Mal sieben TageTage ein. 33 soll er sich scheren, doch dass er den Grind nicht beschere; und soll ihn der PriesterPriester abermals sieben TageTage verschließen.
34 Und besieht der PriesterPriester den Schorf am siebten TagTag, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der PriesterPriester ihn für rein erklären; und er soll seine KleiderKleider waschen, und er ist rein.34 Und wenn er ihn am siebenten TageTage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer denn die andere Haut, so soll ihn der PriesterPriester rein sprechen, und er soll seine KleiderKleider waschen; denn er ist rein.
35 Wenn aber, nach seiner ReinigungReinigung, der Schorf in der Haut um sich greift,35 Frisst aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,
36 und der PriesterPriester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der PriesterPriester nicht nach dem goldgelben Haar forschen; er ist unrein.36 und der PriesterPriester besieht und findet, dass der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die HaareHaare golden sind; denn er ist unrein.
37 Und wenn in seinen AugenAugen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt: Er ist rein, und der PriesterPriester soll ihn für rein erklären.37 Ist aber vor AugenAugen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der PriesterPriester rein sprechen.
38 Und wenn ein MannMann oder eine FrauFrau in der Haut ihres FleischesFleisches Flecken bekommen, weiße Flecken,38 Wenn einem MannMann oder Weib an der Haut ihres FleischesFleisches etwas eiterweiß ist
39 und der PriesterPriester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres FleischesFleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: Er ist rein.39 und der PriesterPriester sieht daselbst, dass das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.
40 Und wenn einem MannMann das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: Er ist rein.40 Wenn einem MannMann die Haupthaare ausfallen, dass er kahl wird, der ist rein.
41 Und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: Er ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am HauptHaupt aus und wird eine GlatzeGlatze, so ist er rein.
42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der AussatzAussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist.42 Wird aber an der GlatzeGlatze oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm AussatzAussatz an der GlatzeGlatze oder am Kahlkopf aufgegangen.
43 Und besieht ihn der PriesterPriester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, wie das Aussehen des AussatzesAussatzes in der Haut des FleischesFleisches, 43 Darum soll ihn der PriesterPriester besehen. Und wenn er findet, dass ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner GlatzeGlatze oder am Kahlkopf, dass es sieht, wie sonst der AussatzAussatz an der Haut,
44 so ist er ein aussätziger MannMann: Er ist unrein; der PriesterPriester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem HauptHaupt. 44 so ist er aussätzig und unrein; und der PriesterPriester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem HauptHaupt.
45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, – seine KleiderKleider sollen zerrissen, und sein HauptHaupt soll entblößt sein, und er soll seinen BartBart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 45 Wer nun aussätzig ist, des KleiderKleider sollen zerrissen sein und das HauptHaupt bloß und die Lippen verhüllt, und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Alle die TageTage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: Allein soll er wohnen, außerhalb des LagersLagers soll seine Wohnung sein.46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des LagersLagers sein.
47 Und wenn an einem Kleid ein Aussatz-Übel entsteht, an einem Kleid aus WolleWolle oder an einem Kleid aus Linnen47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag aus Linnen oder aus WolleWolle; oder an einem Fell oder an irgendeinem Fellwerk;48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird,
49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleid oder am Fell oder an der Kette oder am Einschlag oder an irgendeinem Gerät aus Fell, so ist es das Übel des AussatzesAussatzes, und man soll es den PriesterPriester besehen lassen.49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgendeinem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiss ein Mal des AussatzesAussatzes; darum soll’s der PriesterPriester besehen.
50 Und der PriesterPriester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben TageTage ein.50 Und wenn er das Mal sieht, soll er’s einschließen sieben TageTage.
51 Und sieht er das Übel am siebten TagTag, dass das Übel um sich gegriffen hat am Kleid oder an der Kette oder am Einschlag oder am Fell nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender AussatzAussatz: es ist unrein.51 Und wenn er am siebenten TageTage sieht, dass das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender AussatzAussatz, und es ist unrein.
52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag aus WolleWolle oder aus Linnen, oder jedes Gerät aus Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender AussatzAussatz: Es soll mit FeuerFeuer verbrannt werden.52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender AussatzAussatz, und man soll es mit FeuerFeuer verbrennen.
53 Und wenn der PriesterPriester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleid, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgendeinem Gerät aus Fell,53 Wird aber der PriesterPriester sehen, dass das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll der PriesterPriester gebieten, dass man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Mal sieben TageTage einschließen.54 so soll er gebieten, dass man das wasche, worin das Mal ist, und soll’s einschließen andere sieben TageTage.
55 Und besieht der PriesterPriester das Übel nach dem WaschenWaschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit FeuerFeuer verbrennen: es ist eine Vertiefung8 auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 55 Und wenn der PriesterPriester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, dass das Mal nicht verwandelt ist vor seinen AugenAugen und auch nicht weitergefressen hat, so ist’s unrein, und sollst es mit FeuerFeuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat’s vorn oder hinten schäbig gemacht.
56 Und wenn der PriesterPriester es besieht, und siehe, das Übel ist blass geworden nach dem WaschenWaschen, so soll er es abreißen vom Kleid, oder vom Fell, oder von der Kette oder vom Einschlag.56 Wenn aber der PriesterPriester sieht, dass das Mal verschwunden ist nach seinem WaschenWaschen, so soll er’s abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Aufzug oder vom Eintrag.
57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleid, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgendeinem Gerät aus Fell, so ist es ein ausbrechender AussatzAussatz: Du sollst mit FeuerFeuer verbrennen, woran das Übel ist.57 Wird’s aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist’s ein Aussatzmal, und sollst das mit FeuerFeuer verbrennen, worin solch Mal ist.
58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgendein Gerät aus Fell, das du wäschst, und das Übel weicht daraus: Es soll zum zweiten Mal gewaschen werden, und es ist rein.58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist’s rein.
59 Das ist das GesetzGesetz des Aussatz-Übels an einem Kleid aus WolleWolle oder aus Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgendeinem Gerät aus Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.59 Das ist das GesetzGesetz über die Male des AussatzesAussatzes an KleidernKleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

Fußnoten

  • 1 Eig. es (das Übel)
  • 2 W. die ganze Haut des Übels
  • 3 O. das rohe Fleisch wieder in weiß verwandelt wird
  • 4 Eig. es (das Übel)
  • 5 W. er
  • 6 W. er
  • 7 O. eine Brandwunde
  • 8 Eig. eine Einfressung