Suchergebnisse – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
Die Bibel durchsuchen
  • ELB-BK – Elberfelder Übersetzung (V. 1.3 von bibelkommentare.de)
  • ELB-CSV – Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen)
  • ELB 1932 – Unrevidierte Elberfelder Übersetzung von 1932
  • Luther 1912 – Luther-Übersetzung von 1912
  • New Darby (EN) – Neue englische Darby-Übersetzung
  • Old Darby (EN) – Alte englische Darby-Übersetzung
  • KJV – Englische King James V. von 1611/1769 mit Strongs
  • Darby (FR) – Französische Darby-Übersetzung
  • Dutch SV – Dutch Statenvertaling
  • Persian – Persian Standard Bible of 1895 (Old Persian)
  • WHNU – Westcott-Hort mit NA27- und UBS4-Varianten
  • BYZ – Byzantischer Mehrheitstext
  • WLC – Westminster Leningrad Codex
  • LXX – Septuaginta (LXX)
Ansicht
Es wurden 45524 Vorkommen in 22455 Bibelstellen gefunden. Zeige Seite 610 von 899.
Hes. 48,5 Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eins.
Hes. 48,6 Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eins.
Hes. 48,7 Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eins.
Hes. 48,8 Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, das ihr heben sollt: 25000 Ruten Breite, und die Länge wie eins der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.
Hes. 48,11 Den Priestern, – wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks – die meiner Hut gewartet haben, die, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
Hes. 48,12 ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.
Hes. 48,14 Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist dem HERRN heilig.
Hes. 48,16 Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500 Ruten und die Südseite 4500 und an der Ostseite 4500 und die Westseite 4500.
Hes. 48,18 Und das Übrige in der Länge gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, 10000 Ruten, nach Osten und 10000 nach Westen, (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer) dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
Hes. 48,19 Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
Hes. 48,20 Das ganze Hebopfer soll 25000 Ruten mal 25000 sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt {d.h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden}.
Hes. 48,21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und nach Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen {Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meer und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7)}, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
Hes. 48,22 Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, die in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
Hes. 48,24 Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eins.
Hes. 48,25 Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eins.
Hes. 48,26 Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eins.
Hes. 48,27 Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eins.
Hes. 48,28 Und an der Grenze Gads, zur Mittagsseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Tamar bis zum Wasser Meriba-Kades, bis zum Bach Ägyptens hin bis an das große Meer.
Hes. 48,29 Das ist das Land, das ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, HERR.
Hes. 48,30 Und dies sollen die Ausgänge1 der Stadt sein: Von der Nordseite an 4500 Ruten Maß;
Hes. 48,33 Und an der Südseite, 4500 Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eins, das Tor Issaschars eins, das Tor Sebulons eins.
Hes. 48,34 An der Westseite, 4500 Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eins, das Tor Asers eins, das Tor Naphtalis eins.
Hes. 48,35 Ringsum 18000 Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Der HERR dort2.
Dan. 1,3 Und der König befahl dem Aschpenas, dem Obersten seiner Kämmerer, dass er von den Kindern Israel, sowohl von dem königlichen Geschlecht als auch von den Vornehmen, Jünglinge brächte,
Dan. 1,4 an denen keinerlei Fehl wäre und die schön von Ansehen und unterwiesen in aller Weisheit und kenntnisreich und mit Einsicht begabt und tüchtig wären, im Palast des Königs zu stehen, und dass man sie die Schriften und die Sprache der Chaldäer lehre.

Fußnoten

  • 1 d.h. die vier äußersten Seiten
  • 2 H. Jahwe-Schammah

pro Seite