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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Es wurden 45524 Vorkommen in 22455 Bibelstellen gefunden. Zeige Seite 91 von 899.
3. Mo. 13,57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleid, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgendeinem Gerät aus Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: Du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist.
3. Mo. 13,58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgendein Gerät aus Fell, das du wäschst, und das Übel weicht daraus: Es soll zum zweiten Mal gewaschen werden, und es ist rein.
3. Mo. 13,59 Das ist das Gesetz des Aussatz-Übels an einem Kleid aus Wolle oder aus Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgendeinem Gerät aus Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.
3. Mo. 14,2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden;
3. Mo. 14,3 und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen,
3. Mo. 14,5 Und der Priester soll gebieten, dass man den einen Vogel schlachte in ein Tongefäß über lebendigem {d.h. nicht aus einer Zisterne geschöpftem} Wasser.
3. Mo. 14,7 und er soll auf den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären1; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.
3. Mo. 14,8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
3. Mo. 14,9 Und es soll geschehen, am siebten Tag soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein.
3. Mo. 14,10 Und am achten Tag soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
3. Mo. 14,11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor den HERRN stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.
3. Mo. 14,12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor dem HERRN;
3. Mo. 14,13 und er schlachte das Lamm an dem Ort, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: Es ist hochheilig.
3. Mo. 14,14 Und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
3. Mo. 14,15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine {W. des Priesters; so auch V. 26} linke Hand;
3. Mo. 14,17 Und von dem Übrigen des Öls, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
3. Mo. 14,18 Und das Übrige des Öls, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor dem HERRN.
3. Mo. 14,20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein.
3. Mo. 14,21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun, und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl;
3. Mo. 14,22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.
3. Mo. 14,23 Und er soll sie am achten Tag seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor den HERRN.
3. Mo. 14,24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor dem HERRN.
3. Mo. 14,25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
3. Mo. 14,28 Und der Priester tue von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
3. Mo. 14,29 Und das Übrige des Öls, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor dem HERRN.

Fußnoten

  • 1 O. ihn reinigen

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