5. Mose 15 – Studienbibel

Luther-Übersetzung von 1912
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Ansicht

1 Alle sieben JahreJahre sollst du ein Erlassjahr halten. 2 Also soll’s aber zugehen mit dem Erlassjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll’s ihm erlassen und soll’s nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem BruderBruder; denn es heißt das Erlassjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein BruderBruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein ArmerArmer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein GottGott, geben wird zum ErbeErbe einzunehmen, 5 allein, dass du der Stimme des HERRN, deines GottesGottes, gehorchest und haltest alle diese GeboteGebote, die ich dir heute gebiete, dass du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein GottGott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemand borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. 7 Wenn deiner BrüderBrüder irgendeiner arm ist in irgendeiner Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein GottGott, dir geben wird, so sollst du dein HerzHerz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen BruderBruder, 8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. 9 Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, dass du sprechest: Es naht herzu das siebente JahrJahr, das Erlassjahr, – und sehest deinen armen BruderBruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir SündeSünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein HerzHerz nicht verdrießen lassen, dass du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein GottGott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit ArmeArme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, dass du deine Hand auftust deinem BruderBruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande.

12 Wenn sich dein BruderBruder, ein HebräerHebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs JahreJahre dienen; im siebenten JahrJahr sollst du ihn frei losgeben. 13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner KelterKelter, dass du gebest von dem, das dir der HERR, dein GottGott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, dass du auch KnechtKnecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein GottGott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein HausHaus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen1 und bohre ihm durch sein OhrOhr an der TürTür und lass ihn ewiglich dein KnechtKnecht sein. Mit deiner MagdMagd sollst du auch also tun. 18 Und lass dich’s nicht schwer dünken, dass du ihn frei losgibst – denn er hat dir als zwiefältiger TagelöhnerTagelöhner sechs JahreJahre gedient –; so wird der HERR, dein GottGott, dich segnen in allem, was du tust.

19 Alle ErstgeburtErstgeburt, die unter deinen RindernRindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem GottGott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem ErstlingErstling deiner Ochsen und nicht scheren die ErstlingeErstlinge deiner SchafeSchafe. 20 Vor dem HERRN, deinem GottGott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein HausHaus. 21 Wenn’s aber einen Fehl hat, dass es hinkt oder blind ist, oder sonst irgendeinen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem GottGott; 22 sondern in deinem TorTor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man RehReh und HirschHirsch isst. 23 Allein dass du sein BlutBlut nicht essest, sondern auf die ErdeErde gießest wie Wasser.

Fußnoten

  • 1 Ahle; nadelförmiges Werkzeug zum Bohren von Löchern