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3. Mo. 13,4
3. Mo. 13,4
Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist und er nicht tiefer erscheint als die Haut , und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt , so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen .
3. Mo. 13,6
3. Mo. 13,6
Und besieht es der Priester am siebten Tag zum zweiten Mal, und siehe , das Übel ist blass geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut , so soll der Priester ihn für rein erklären: Es ist ein Ausschlag ; und er soll seine Kleider waschen , und er ist rein .
3. Mo. 13,7
3. Mo. 13,7
Wenn aber der Ausschlag in der Haut um sich greift , nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung , so soll er sich dem Priester zum zweiten Mal zeigen ;
3. Mo. 13,9
3. Mo. 13,9
Wenn ein Aussatz-Übel an einem Menschen entsteht , so soll er zu dem Priester gebracht werden.
3. Mo. 13,10
3. Mo. 13,10
Und besieht ihn der Priester , und siehe , es ist eine weiße Erhöhung in der Haut , und sie hat das Haar in weiß verwandelt , und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung ,
3. Mo. 13,12
3. Mo. 13,12
Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, { W. die ganze Haut des Übels} bedeckt , von seinem Kopf bis zu seinen Füßen , wohin auch die Augen des Priesters blicken
3. Mo. 13,13
3. Mo. 13,13
und der Priester besieht ihn, und siehe , der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt , so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt , so ist er rein .
3. Mo. 13,14
3. Mo. 13,14
An dem Tag aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.
3. Mo. 13,16
3. Mo. 13,16
Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird {O. das rohe Fleisch wieder in weiß verwandelt wird}, so soll er zu dem Priester kommen ;
3. Mo. 13,17
3. Mo. 13,17
und besieht ihn1 der Priester , und siehe , das Übel ist in weiß verwandelt , so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: Er ist rein .
3. Mo. 13,18
3. Mo. 13,18
Und wenn im Fleisch , in dessen Haut , eine Beule entsteht und wieder heilt ,
3. Mo. 13,19
3. Mo. 13,19
und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken , so soll er sich dem Priester zeigen ;
3. Mo. 13,20
3. Mo. 13,20
und besieht ihn der Priester , und siehe , der Flecken { W. er} erscheint niedriger als die Haut , und sein Haar hat sich in weiß verwandelt , so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist das Übel des Aussatzes , er ist in der Beule ausgebrochen .
3. Mo. 13,21
3. Mo. 13,21
Und wenn der Priester ihn besieht , und siehe , es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken { W. er} ist nicht niedriger als die Haut und ist blass , so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen .
3. Mo. 13,22
3. Mo. 13,22
Wenn er aber in der Haut um sich greift , so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist das Übel .
3. Mo. 13,23
3. Mo. 13,23
Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt , wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären.
3. Mo. 13,24
3. Mo. 13,24
Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung2 entsteht , und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken ,
3. Mo. 13,25
3. Mo. 13,25
und der Priester besieht ihn, und siehe , das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken , und er erscheint tiefer als die Haut , so ist es der Aussatz ; er ist in der Entzündung ausgebrochen , und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes .
3. Mo. 13,26
3. Mo. 13,26
Und wenn der Priester ihn besieht , und siehe , es ist kein weißes Haar in dem Flecken , und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blass , so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen .
3. Mo. 13,27
3. Mo. 13,27
Und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen ; wenn er in der Haut um sich greift , so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes .
3. Mo. 13,28
3. Mo. 13,28
Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt , wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blass , so ist es die Erhöhung der Entzündung ; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung .
3. Mo. 13,29
3. Mo. 13,29
Und wenn ein Mann oder eine Frau ein Übel am Haupt oder am Bart bekommt ,
3. Mo. 13,31
3. Mo. 13,31
Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht , und siehe , es erscheint nicht tiefer als die Haut , und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen .
3. Mo. 13,34
3. Mo. 13,34
Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tag , und siehe , der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut , und er erscheint nicht tiefer als die Haut , so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen , und er ist rein .
3. Mo. 13,35
3. Mo. 13,35
Wenn aber, nach seiner Reinigung , der Schorf in der Haut um sich greift ,
Fußnoten
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