Wenn die Mauer des Schweigens bricht ...
Hilfe für misshandelte Kinderseelen

Was ist Kindesmissbrauch?

Wenn die Mauer des Schweigens bricht ...

Man spricht von einem sexuellen Missbrauch von Kindern, wenn an, mit oder vor Kindern willentliche sexuelle Handlungen vollzogen werden. Oft besteht ein Macht- oder Bewusstseins- und Wissensunterschied zwischen dem Täter und seinem kindlichen Opfer. Diese Unterschiede spielen nicht selten eine zentrale Rolle beim Missbrauch.

Kinder sind nach deutschem Strafrecht Personen, die noch keine vierzehn Jahre alt sind. In Deutschland ist sexueller Missbrauch von Kindern gemäß §§ 174 ff., insbesondere nach §§ 176–176b Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Im Blick auf sogenannte „Schutzbefohlene“ (leibliche oder angenommene Kinder, zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung der Lebensführung anvertraute Personen) sind sexuelle Handlungen in diesem Sinn zum Teil bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres strafbar.

Ziel des Gesetzes ist, die Gesamtentwicklung des Kindes von sexuellen Erlebnissen freizuhalten, die nicht in der kindlichen Entwicklung selbst, sondern in den sexuellen Motiven Erwachsener begründet sind. Hieraus folgt unter anderem, dass für die Strafbarkeit des Missbrauchs eine konkrete Beeinträchtigung des seelischen Wohls oder der Entwicklung des Kindes nicht nachgewiesen werden muss; es genügt hier bereits die abstrakte Gefährdung des Kindes (die natürlich häufig auch zu einer tatsächlichen Beeinträchtigung des Kindes führen wird).

Je nach Schwere der Tat beträgt die Verjährungsfrist bis zu 20 Jahre (z.B. bei einer Vergewaltigung). Führt der Missbrauch zum Tod des Kindes, kann er mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe geahndet werden; im Übrigen beträgt die Strafandrohung je nach Schwere der Tat bis zu 15 Jahre, wobei der Strafrahmen in der Praxis eher selten bis zu dieser Grenze ausgeschöpft wird.

Insbesondere bei Wiederholungs- bzw. Intensivtätern kann aber schon bei der Verurteilung, in bestimmten Fällen aber auch nachträglich, eine sogenannte Sicherungsverwahrung angeordnet werden, sodass zumindest gefährlichere Täter auch nach der Strafverbüßung nicht ohne weiteres in die Freiheit entlassen werden. Hinzu kommt, dass die Verjährung bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs des Opfers ruht (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB). Die danach laufende Verjährungsfrist von bis zu 20 Jahren reicht aber manchmal nicht aus, um aus schweigenden Opfern und Mitwissern Zeugen und Redende zu machen.

Folgen

Sexueller Missbrauch von Kindern führt zu einer Verletzung der Gesamtentwicklung des Opfers durch vorzeitige sexuelle Erlebnisse, die das Kind nicht in geeigneter Weise verarbeiten kann. Im deutschen Recht wird in diesem Zusammenhang die Fähigkeit des Kindes, in sexuelle Handlungen einwilligen zu können, generell verneint. Da es ethisch nicht in der Lage ist, eine solche Entscheidung zu treffen, ist es dafür nicht verantwortlich. Das müssen wir unbedingt im Auge haben, wenn wir über Kinder sprechen, die nicht älter als 8, 10 oder 14 Jahre sind. Sie haben keinen Anteil an dem Missbrauch, außer dass sie Opfer sind. Alleinverantwortlich ist der Täter.

In der Wissenschaft wird unterschieden zwischen einfacher Zustimmung (simple consent) und wissentlicher Zustimmung (informed consent). Hintergrund dieser Unterscheidung ist die Frage, ob eine Person in der Lage ist, die Folgen einer bestimmten Zustimmung bzw. Handlung zu überblicken, so dass man überhaupt von einer Zustimmung sprechen kann. Man ist sich einig, dass dies erst ab einem bestimmten Alter möglich ist. 14 Jahre sind hier die absolute Untergrenze: Das Gesetz geht davon aus, dass Kindern unter 14 Jahren generell die Fähigkeit fehlt, eigenverantwortliche Entscheidungen über sexuelle Kontakte zu treffen.

Im Allgemeinen ist auch ein 16-jähriger Mensch dazu nicht in der Lage, wenn es nicht um einen 18- oder 20-jährigen Gegenüber geht. Ein solch junger Mensch mag zwar gewisse sexuelle Wünsche haben. Aber er ist nicht in der Lage, deren Folgen zu übersehen. Auch bei den 14- bis 16-jährigen Jugendlichen trägt daher stets der Erwachsene die Hauptverantwortung, weshalb auch die Vornahme sexueller Handlungen von Erwachsenen an einer Person dieser Altersgruppe – und zwar selbst dann, wenn der Jugendliche sein „Einverständnis“ erteilt – unter bestimmten Voraussetzungen (vor allem bei Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen) strafbar ist, zum Beispiel durch jahrelang geschehenen Missbrauch (siehe § 182 StGB).

Formen des Missbrauchs

Aus Sicht der Wissenschaft unterscheidet man verschiedene Missbrauchsformen. Hierzu gehören der Missbrauch

  • ohne körperlichen Kontakt (zum Beispiel das Ansehen von pornographischen Filmen, die einem Kind aufgezwungen werden),
  • mit direkt körperlichem Kontakt (zum Beispiel das gegenseitige Berühren von Sexualorganen),
  • nicht penetrativ (zum Beispiel das gegenseitige Berühren der Geschlechtsorgane),
  • mit penetrativem Kontakt (zum Beispiel der orale Geschlechtsverkehr, aber auch vollzogener Geschlechtsverkehr),
  • in gesteigerter abseitiger Form („Paraphilien“, zum Beispiel in sadistischer, andere demütigender und körperlich schmerzhafter Weise), und
  • ritualisierter Missbrauch (verbunden zum Beispiel mit Satanismus).

Es gibt Bereiche des sexuellen Kindesmissbrauchs, die nicht strafbar sind, weil sie „nicht weit genug“ (für Nicht-Christen) gehen. Dennoch sind auch sie extrem belastend für die Psyche eines Kindes.

Aus der Sicht der Bibel kommt aber noch mehr dazu: Bereits das Anschauen eines Kindes „um zu begehren“ ist Sünde. So etwas kennt die Welt nicht, der Christ sollte es aber schon beachten.

Im Klartext

Für manche ist es vielleicht leichter verständlich, wenn man diese Punkte etwas fassbarer formuliert. Das Berühren der Geschlechtsorgane (Genitalien), der ausgesprochene Wunsch, dass ein Kind sich vor einem Erwachsenen auszieht, möglicherweise verbunden damit, dass der Erwachsene das Kind (zärtlich) berührt, der ausgesprochene Wunsch, dass man die Geschlechtsorgane des Erwachsenen berührt, das alles ist Kindesmissbrauch. Berührung bezieht sich nicht nur auf Hände, sondern auch auf Mund oder sogar Körperkontakt im ausgezogenen Zustand.

Auch das Einbeziehen des After (Po im weitesten Sinn) gehört dazu. Vom Zeigen von Filmen, in denen nackte Personen (Erwachsene oder Kinder) vorkommen, haben wir schon gesprochen. Noch schlimmer ist es, wenn ein Kind gezwungen wird, Geschlechtsverkehr mit dem Erwachsenen zu haben (Mädchen mit Mann – Penetration; Junge mit Mann – Analverkehr).

Der ritualisierte Missbrauch ist meist religiös (satanisch) geprägt. Nicht nur Kinder werden hier zum Beispiel in Satansmessen physisch, psychisch und sexuell misshandelt, teilweise kommen sie dabei sogar zu Tode. Teilweise werden sie unter Drogen vergewaltigt.

Wenn ich in diesem Buch im Wesentlichen auf den Missbrauch in der engsten Familie eingehe, darf nicht übersehen werden, dass es diesen sexuellen Missbrauch natürlich auch außerhalb der Familie gibt durch Täter, die ihren sexuellen Lustgewinn und ihre Macht über Kinder ausüben wollen. Oftmals ist das verbunden mit einem an sich sehr geringen Selbstbewusstsein, das aus fehlender Anerkennung resultiert, was sie Kindern gegenüber aber überspielen wollen und können. Ähnliches spielt sich in der erweiterten Familie ab, wo das Vertrauen von Kindern leichter gewonnen werden kann als außerhalb der Familie.

Das Anschauen von Pornographie

Jeder, der einen Film mit kinderpornographischen Inhalten ansieht, ist dafür mitverantwortlich, dass ein Kind missbraucht worden ist. Das ist ja die Voraussetzung dafür, dass ein solcher Film entstehen kann, auch wenn es sich um Amateur-Videos handelt. Aus christlicher Sicht handelt es sich somit um zwei Sünden:

  1. Man sieht sich einen unmoralischen Film an, der in Gottes Augen unrein ist.
  2. Man ist mitverantwortlich dafür, dass Kinder missbraucht worden sind, da dieser Missbrauch Grundlage eines solchen Films ist.

Kindesmissbrauch – Pädophilie

Bevor wir weitergehen, ist noch eine wichtige begriffliche Unterscheidung zu treffen, die man leicht übersieht. Es geht um die Frage, ob man Pädophilie und Kindesmissbrauch auf eine Stufe stellen kann. Die Antwort lautet schlicht: Nein!

Der Ausdruck „Pädophilie“ besagt einfach, dass man Kinder (Pädo…) gern hat (liebt, …philie). Als Eltern lieben wir unsere Kinder, was Paulus sogar anmahnt (vgl. Titus 2,4). Wir umsorgen unsere Kinder, wir haben sie lieb. Gott geht aber immer davon aus, dass wir ihre Persönlichkeit respektieren und uns nicht an den Kindern körperlich, seelisch oder geistig/geistlich vergehen.

Auch unser Herr Jesus Christus hatte Kinder lieb. Sie hatten einen ganz besonderen Platz in seinem Herzen. Ausdrücklich ließ Er zu, dass sie auch zu Zeiten zu Ihm kommen durften, wo Er ermüdet von der Tagesarbeit ruhte. Für Kinder hatte Er immer Zeit. Er nahm sie nicht nur auf seine Arme, sondern in seine Arme, so dass Er sie auf Augenhöhe mit sich brachte. Er bückte sich zu ihnen herunter, um sie so in seine Arme schließen zu können. Gehen wir in gleicher Weise mit unseren Kindern um, indem wir uns – wie unser Meister – zu ihnen herunterbücken?

Nun gibt es Menschen, die in einem gewissen Übermaß Zuneigungen für Kinder entwickeln, ohne dass dies sexuell konnotiert sein muss. Das aber heißt noch nicht, dass sie sich auch körperlich im Sinn von Kindesmissbrauch an ihnen vergehen. Sie haben einfach einen Hang zu Kindern. Sie leben damit sozusagen besonders gefährlich. Aber sie machen sich nicht strafbar, solange sie nicht aktiv im Bereich sexuellen Missbrauchs werden. Dennoch müssen sie lernen, dass eine solche Haltung Gefahren in sich birgt und im Licht der Bibel zu beurteilen ist. Mit anderen Worten: Diese Zuneigung darf Grenzen nicht überschreiten, die Gott uns gesetzt hat.

Kinderlieb will jeder sein, pädophil im Sinn von pädosexuell will keiner sein. Die Grenze zwischen beidem ist nicht immer scharf zu ziehen. Nicht jeder, der eine Frau anblickt, ist (in seinem Herzen) ein Ehebrecher, sondern nur derjenige, der sie anblickt um sie zu begehren. Nicht jeder, der ein Kind berührt, betreibt Kindesmissbrauch, sondern nur derjenige, der es für seine eigenen Zwecke missbraucht. Das kann schon mit Anschauen beginnen, auch mit anzüglichen Bemerkungen und Witzen.

Herkunft von Pädophilie

Man kann sich fragen, woher überhaupt die Wurzel zu Kindesmissbrauch herstammt. Die Antwort ist relativ leicht, wenn auch ernüchternd: Das alles ist Folge des Sündenfalls. Durch Adam ist die Sünde in diese Welt gekommen, ihre Folgen werden sichtbar bleiben, bis es diese erste Erde und erste Schöpfung nicht mehr gibt.

Niemand jedoch kann sich damit entschuldigen, dass er eine sündige Natur durch Adam geerbt hat. Wir sind zwar nicht für diese Natur verantwortlich, wohl aber für die Sünden, die wir begehen. Wir sind nicht für eine Natur schuldig, die einen Hang zu Kindern hat. Aber wir sind dafür verantwortlich, wie wir mit dieser Natur umgehen.

Gerade als Christen, die sich zu Gott auf der Grundlage des Erlösungswerkes Jesu Christi, das Er am Kreuz vollbracht hat, bekehrt haben, besitzen wir durch Gottes Gnade eine neue Natur, die nicht sündigen kann und will. Wir können diese Folge des Sündenfalls in der Kraft des in uns wohnenden Heiligen Geistes überwinden. Wir müssen der in uns wohnenden Sünde, dem Fleisch, keine Autorität über unser Leben geben. Daher kann Gott auch von uns erwarten, dass wir Ihn durch unser Leben ehren und Kindern nichts Böses zufügen. „Haltet dafür, dass ihr der Sünde tot seid, Gott aber lebend in Christus Jesus“ (Römer 6,11).

Ein Facharzt schreibt, dass die Personengruppe von Pädophilen – also potenzielle Täter – weitgehend unerforscht sei und nicht automatisch mit Sexualstraftätern gleichzusetzen sei. Zudem sei zu berücksichtigen, dass mehr als drei Viertel der verurteilten Kindsmissbraucher nach diagnostischen Kriterien nicht pädophil sind. Auch nicht die Mehrzahl der Kindermörder. Das seien seltene Einzeltaten von psychopathologisch schwerstgestörten Tätern. Meist seien ihre Taten an Kindern Ersatzhandlungen und die Tötungen sogenannte Deckungsmorde, in denen die Kinder als Zeugen beseitigt werden sollten.

Damit sollte klar geworden sein, dass nicht jeder Pädophile automatisch ein Straftäter ist oder Straftaten begeht. Umgekehrt gilt natürlich auch: Nicht jeder, der Kinder missbraucht, ist „pädophil“! Bis heute sind die medizinischen oder seelischen Ursachen ungeklärt. Man trifft zwar bei Straftätern immer wieder auf bestimmte Parallelen. Aber schon die genannten Personengruppen offenbaren, dass es nicht „die“ Ursache oder „den“ Straftäter gibt.

Pädosexuell

Da der Ausdruck „pädophil“ demnach in seiner Unterscheidung zu Kindesmissbrauch vorsichtig zu verwenden ist, benutzen manche Ärzte und Psychiater den Ausdruck „pädosexuell“, um damit solche Handlungen anzudeuten, die sexuell motiviert und umgesetzt werden. Letztlich kommt es auch nicht auf einen Begriff an, sondern es geht um die Tat und die Opfer. In diesem Sinn geht es um Menschen, die einer sexuellen Störung in ihrem Verhalten unterliegen. Sie überschreiten Grenzen, die natürlicherweise zwischen einzelnen Menschen und auch im Verhalten zu Kindern zu respektieren sind.

Die Grenzüberschreibung bei Kindesmissbrauch ist von solch gravierender Art, dass sie ein Lebenssystem zerstört. Ist uns klar, dass Schweigen nichts anderes als eine Sünde ist, wenn wir von einer solchen Schandtat wissen? Denn die Opfer können sich in der Regel nicht wehren und werden äußerlich drangsaliert und innerlich verkrüppelt, so dass sie sich nicht trauen, den Mund aufzumachen. Mit anderen Worten: Wir sind gefordert.

Statistik

In den überwiegenden Fällen ist es so, dass Männer an Kindern Missbrauch betreiben. Aber es gibt vereinzelt auch Frauen und Mütter, die sich in dieser furchtbaren Weise an Kindern vergreifen. Neuere Studien scheinen anzudeuten, dass die Anzahl höher liegt, als man gemeinhin glaubt. Allerdings ist hier die Dunkelziffer noch größer. Man spricht von dem Kindermädchen-Syndrom, das kleine Kinder gerne badet und dabei besonders die Geschlechtsorgane im Blick und in der „Fürsorge“ hat. Das kann bis in ein frühjugendliches Alter so sein, wo gerade bei Jungen biologische Veränderungen auftreten.

Zum Schluss dieses Kapitels noch einige Zahlen. Im Jahr 2011 (das sind die derzeit aktuellsten Zahlen) wurden vom Bundeskriminalamt 14.918 Fälle von Kindesmissbrauch (bis 14 Jahre) erfasst. Im Jahr 2001 waren es noch 19.145 Fälle. Seit 1993 hat es – in Auf- und Abbewegungen – eine Verringerung dieser Fälle auf knapp 15.000 erfasste Missbrauchsfälle von Kindern gegeben. Hinzu kommen noch 2010 940 (1.243) Fälle von Missbrauch an Schutzbefohlenen (besonders Eltern als Täter).

Es sollte klar sein, dass es sich hierbei nur um die offizielle Statistik handelt. Man nimmt an, dass der weitaus überwiegende Teil nicht in diesen offiziellen Statistiken erfasst worden ist, weil er von niemand bislang gemeldet worden ist. Manche Experten sprechen von bis zu 1 Millionen Fälle pro Jahr. Andere sprechen von knapp 300.000 Fällen jährlich. Man vermutet auch, dass heutzutage jedes vierte Mädchen und jeder elfte Junge sexuell missbraucht worden ist. Hier ist allerdings viel Spekulation im Spiel.

Die rechtskräftigen Verurteilungen liegen natürlich deutlich niedriger. Im Jahr 2010 sind laut Statistischem Bundesamt insgesamt 2.185 (2008: 2.472; 2001: 2144) Personen wegen sexuellem Missbrauch von Kindern verurteilt worden. Unter den Verurteilten befinden sich 272 Jugendliche, 143 Heranwachsende und 1.770 Erwachsene.

Rechtskräftig festgestellte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gab es im Jahr 2010 7.616 (2008 9.119; 2001: 6.651)

Rund 2/3 der Opfer sind Mädchen, von denen beim Missbrauch von Schutzbefohlenen gut 20 % älter als 14 Jahre alt sind. Kindesmissbrauch als solcher wird nur für bis zu 14-jährige Kinder erfasst.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in Deutschland überwiegend von Deutschen begangen. Nur knapp 10 % Nicht-Deutsche sind als Täter erfasst worden, bei Schutzbefohlenen – also oft Vater-Kind-Verhältnis – sind es sogar nur gut 3 %.

Die Täter bei Kindesmissbrauch sind zu 99 % Männer, im Blick auf Schutzbefohlene gut 96%. Erstaunlicherweise sind bei Kindesmissbrauch über 12 % der Täter unter 18 Jahre alt und knapp 7 % zwischen 18 und 21 Jahre alt.

Sonstige Formen des Missbrauchs

Über den sexuellen Kindesmissbrauch hinaus muss ich an dieser Stelle andere Formen des Missbrauchs ansprechen:

  • Ein leider immer wieder anzutreffendes Übel ist die Verwahrlosung von Kindern. Eltern flüchten aus ihrer Verantwortung in alle möglichen Aktivitäten, anstatt sich um ihrer Kinder zu kümmern. Oder durch Alkohol, Drogen oder sonstige „Beschäftigungen“ kümmern sie sich nicht um ihre Kinder. Das ist ein Vergehen an Kindern, denen dadurch großer Schaden zugefügt wird.
  • Darüber hinaus gibt es Gewaltanwendungen, dass Kinder verprügelt werden. Das kann durch einen übermäßig autoritären Vater geschehen, wie das früher unter an sich sehr ernsthaften Christen leider üblich war. Oft verbindet sich Gewaltanwendung und sexueller Kindesmissbrauch, weil der Vater, wenn er der Täter ist, durch einen übermäßig autoritären Erziehungsstil sicherstellen möchte, dass von seinen Vergehen nichts bekannt wird. Nicht selten handelt es sich hierbei auch darum, dass Väter sich nicht in der Gewalt haben und im Affekt und Jähzorn einfach auf ihre Kinder einschlagen.
  • Darüber hinaus sollte man sich vergegenwärtigen, dass Missbrauch nicht nur durch Schläge und sexuelle Vergewaltigung geschieht, sondern auch seelisch und durch Worte. Manche Schüler erleben das vonseiten ihrer Lehrer, manche Kinder in ihrem Elternhaus. Man kann Kinder derart unter Druck setzen, dass sie furchtbare Angstzustände erleben. Wenn man Kinder beispielsweise ständig miteinander oder mit anderen Kindern oder mit sich selbst vergleicht, gerade dann, wenn sie nicht so „begabt“ erscheinen, kann man viel bei ihnen zerstören. Man kann sie dadurch auch zu einer Persönlichkeitsstörung bringen (Stichwort: Homosexualität), was im späteren Leben noch dramatische Folgen haben kann.

Bei alledem wollen wir erkennen, dass es sich aus der Sicht Gottes um Sünde handelt, die es zu bekennen gilt. Wir haben als Mitwisser, wie wir später sehen werden, die wichtige Aufgabe, mitzuhelfen und mit anzupacken, damit solche Missstände beseitigt werden können.

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