3. Mose 13 – Studienbibel

Luther-Übersetzung von 1912
Die Bibel durchsuchen
  • ELB-BK – Elberfelder Übersetzung (V. 1.3 von bibelkommentare.de)
  • ELB-CSV – Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen)
  • ELB 1932 – Unrevidierte Elberfelder Übersetzung von 1932
  • Luther 1912 – Luther-Übersetzung von 1912
  • New Darby (EN) – Neue englische Darby-Übersetzung
  • Old Darby (EN) – Alte englische Darby-Übersetzung
  • KJV – Englische King James V. von 1611/1769 mit Strongs
  • Darby (FR) – Französische Darby-Übersetzung
  • Dutch SV – Dutch Statenvertaling
  • Persian – Persian Standard Bible of 1895 (Old Persian)
  • WHNU – Westcott-Hort mit NA27- und UBS4-Varianten
  • BYZ – Byzantischer Mehrheitstext
  • WLC – Westminster Leningrad Codex
  • LXX – Septuaginta (LXX)
Ansicht

1 Und der HERR redete mit MoseMose und AaronAaron und sprach: 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines FleischesFleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein AussatzAussatz werden an der Haut seines FleischesFleisches, soll man ihn zum PriesterPriester AaronAaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den PriesternPriestern. 3 Und wenn der PriesterPriester das Mal an der Haut des FleischesFleisches sieht, dass die HaareHaare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines FleischesFleisches, so ist’s gewiss der AussatzAussatz. Darum soll ihn der PriesterPriester besehen und für unrein urteilen. 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des FleischesFleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des FleischesFleisches und die HaareHaare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der PriesterPriester ihn verschließen sieben TageTage 5 und am siebenten TageTage besehen. Ist’s, dass das Mal bleibt, wie er’s zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der PriesterPriester abermals sieben TageTage verschließen. Und wenn er ihn zum andernmal am siebenten TageTage besieht und findet, dass das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist Grind. Und er soll seine KleiderKleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrisst in der Haut, nachdem er vom PriesterPriester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom PriesterPriester besehen, – 8 wenn dann da der PriesterPriester sieht, dass der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss AussatzAussatz. 9 Wenn ein Mal des AussatzesAussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum PriesterPriester bringen. 10 Wenn derselbe sieht und findet, dass Weißes aufgefahren ist an der Haut und die HaareHaare in Weiß verwandelt und rohes FleischFleisch im GeschwürGeschwür ist, 11 so ist’s gewiss ein alter AussatzAussatz in der Haut seines FleischesFleisches. Darum soll ihn der PriesterPriester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der AussatzAussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem HauptHaupt bis auf die Füße, alles, was dem PriesterPriester vor AugenAugen sein mag, – 13 wenn dann der PriesterPriester besieht und findet, dass der AussatzAussatz das ganze FleischFleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes FleischFleisch da des TagesTages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der PriesterPriester das rohe FleischFleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe FleischFleisch ist unrein, und es ist gewiss AussatzAussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe FleischFleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum PriesterPriester kommen. 17 Und wenn der PriesterPriester besieht und findet, dass das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein.

18 Wenn in jemandes FleischFleisch an der Haut eine DrüseDrüse wird und wieder heilt, 19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom PriesterPriester besehen werden. 20 Wenn dann der PriesterPriester sieht, dass das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss ein Aussatzmal aus der DrüseDrüse geworden. 21 Sieht aber der PriesterPriester und findet, dass die HaareHaare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben TageTage verschließen. 22 Frisst es weiter in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frisst nicht weiter, so ist’s die Narbe von der DrüseDrüse, und der PriesterPriester soll ihn rein urteilen. 24 Wenn sich jemand an der Haut am FeuerFeuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist 25 und der PriesterPriester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist’s gewiss AussatzAussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der PriesterPriester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der PriesterPriester und findet, dass die HaareHaare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben TageTage verschließen; 27 und am siebenten TageTage soll er ihn besehen. Hat’s weitergefressen an der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist AussatzAussatz. 28 Ist’s aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist’s ein GeschwürGeschwür des Brandmals. Und der PriesterPriester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. 29 Wenn ein MannMann oder Weib auf dem HauptHaupt oder am BartBart ein Mal hat 30 und der PriesterPriester das Mal besieht und findet, dass das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des HauptesHauptes oder des BartesBartes. 31 Sieht aber der PriesterPriester, dass der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die Haut, und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben TageTage verschließen. 32 Und wenn er am siebenten TageTage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch dass er den Grind nicht beschere; und soll ihn der PriesterPriester abermals sieben TageTage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten TageTage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer denn die andere Haut, so soll ihn der PriesterPriester rein sprechen, und er soll seine KleiderKleider waschen; denn er ist rein. 35 Frisst aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der PriesterPriester besieht und findet, dass der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die HaareHaare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor AugenAugen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der PriesterPriester rein sprechen.

38 Wenn einem MannMann oder Weib an der Haut ihres FleischesFleisches etwas eiterweiß ist 39 und der PriesterPriester sieht daselbst, dass das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem MannMann die Haupthaare ausfallen, dass er kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am HauptHaupt aus und wird eine GlatzeGlatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der GlatzeGlatze oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm AussatzAussatz an der GlatzeGlatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der PriesterPriester besehen. Und wenn er findet, dass ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner GlatzeGlatze oder am Kahlkopf, dass es sieht, wie sonst der AussatzAussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der PriesterPriester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem HauptHaupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des KleiderKleider sollen zerrissen sein und das HauptHaupt bloß und die Lippen verhüllt, und er soll rufen: Unrein, unrein! 46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des LagersLagers sein.

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen, 48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgendeinem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiss ein Mal des AussatzesAussatzes; darum soll’s der PriesterPriester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er’s einschließen sieben TageTage. 51 Und wenn er am siebenten TageTage sieht, dass das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender AussatzAussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender AussatzAussatz, und man soll es mit FeuerFeuer verbrennen. 53 Wird aber der PriesterPriester sehen, dass das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, dass man das wasche, worin das Mal ist, und soll’s einschließen andere sieben TageTage. 55 Und wenn der PriesterPriester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, dass das Mal nicht verwandelt ist vor seinen AugenAugen und auch nicht weitergefressen hat, so ist’s unrein, und sollst es mit FeuerFeuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat’s vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der PriesterPriester sieht, dass das Mal verschwunden ist nach seinem WaschenWaschen, so soll er’s abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird’s aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist’s ein Aussatzmal, und sollst das mit FeuerFeuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist’s rein. 59 Das ist das GesetzGesetz über die Male des AussatzesAussatzes an KleidernKleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.