3. Mose 27 – Studienbibel

Luther-Übersetzung von 1912
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Ansicht

1 Und der HERR redete mit MoseMose und sprach: 2 Rede mit den KindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein besonderes GelübdeGelübde tut, also dass du seinen Leib schätzen musst, 3 so soll das eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig JahreJahre alt bis ins sechzigste JahrJahr, sollst du schätzen auf fünfzig SilberlingeSilberlinge nach dem LotLot des HeiligtumsHeiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig SilberlingeSilberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig JahreJahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig SilberlingeSilberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn SilberlingeSilberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf JahreJahre sollst du ihn schätzen auf fünf SilberlingeSilberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei SilberlingeSilberlinge. 7 Ist er aber sechzig JahreJahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn SilberlingeSilberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn SilberlingeSilberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den PriesterPriester stellen, und der PriesterPriester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist’s aber ein ViehVieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt, ist heilig. 10 Man soll’s nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird’s aber jemand wechseln, ein ViehVieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das TierTier unrein, dass man’s dem HERRN nicht opfern darf, so soll man’s vor den PriesterPriester stellen, 12 und der PriesterPriester soll’s schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des PriestersPriesters Schätzung bleiben. 13 Will’s aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.

14 Wenn jemand sein HausHaus heiligt, dass es dem HERRN heilig sei, das soll der PriesterPriester schätzen, ob’s gut oder böse sei; und darnach es der PriesterPriester schätzt, so soll’s bleiben. 15 So es aber der, der es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des GeldesGeldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll’s sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein HomerHomer GersteGerste, so soll es fünfzig SilberlingeSilberlinge gelten. 17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der PriesterPriester das GeldGeld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, der ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des GeldesGeldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem anderen, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des PriestersPriesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der PriesterPriester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und er soll desselben TagesTages solche Schätzung geben, dass sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, dass er sein Erbgut im Lande sei. 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem LotLot des HeiligtumsHeiligtums; ein LotLot aber hat zwanzig GeraGera.

26 Die ErstgeburtErstgeburt unter dem ViehVieh, die dem HERRN ohnehin gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder SchafSchaf; denn es ist des HERRN. 27 Ist es aber unreines ViehVieh, so soll man’s lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er’s nicht lösen, so verkaufe man’s nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, ViehVieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. 29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des TodesTodes sterben. 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von RindernRindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob’s gut oder böse sei; man soll’s auch nicht wechseln. Wird’s aber jemand wechseln, so soll’s beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die GeboteGebote, die der HERR dem MoseMose gebot an die KinderKinder IsraelIsrael auf dem BergeBerge SinaiSinai.