3. Mose 25 – Studienbibel

Luther-Übersetzung von 1912
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Ansicht

1 Und der HERR redete mit MoseMose auf dem BergeBerge SinaiSinai und sprach: 2 Rede mit den KindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen SabbatSabbat dem HERRN feiern, 3 dass du sechs JahreJahre dein Feld besäest und sechs JahreJahre deinen WeinbergWeinberg beschneidest und sammlest die Früchte ein; 4 aber im siebenten JahrJahr soll das Land seinen großen SabbatSabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen WeinbergWeinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner ErnteErnte wächst, sollst du nicht ernten, und die TraubenTrauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein SabbatjahrSabbatjahr des Landes ist. 6 Aber was das Land während seines SabbatsSabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein KnechtKnecht, deine MagdMagd, dein TagelöhnerTagelöhner, dein Beisass, dein FremdlingFremdling bei dir, 7 dein ViehVieh und die TiereTiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein.

8 Und du sollst zählen solcher SabbatjahreSabbatjahre sieben, dass sieben JahreJahre siebenmal gezählt werden, und die ZeitZeit der sieben SabbatjahreSabbatjahre mache neunundvierzig JahreJahre. 9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten TageTage des siebenten Monats, eben am TageTage der VersöhnungVersöhnung. 10 Und ihr sollt das fünfzigste JahrJahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem GeschlechtGeschlecht kommen; 11 denn das fünfzigste JahrJahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, – auch was von selber wächst, nicht ernten, – auch was ohne Arbeit wächst im WeinbergeWeinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll. 14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen BruderBruder übervorteilen, 15 sondern nach der Zahl der JahreJahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die JahreJahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir’s verkaufen. 16 Nach der Menge der JahreJahre sollst du den Kauf steigern, und nach der Wenige der JahreJahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir’s, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem GottGott; denn ich bin der HERR, euer GottGott. 18 Darum tut nach meinen SatzungenSatzungen und haltet meine Rechte, dass ihr darnach tut, auf dass ihr im Lande sicher wohnen möget. 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, dass ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnet. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten JahrJahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten JahrJahr gebieten, dass er soll dreier JahrJahr Getreide machen, 22 dass ihr säet im achten JahrJahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte JahrJahr, dass ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt.

23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid FremdlingeFremdlinge und Gäste vor mir. 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben. 25 Wenn dein BruderBruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, dass er’s löse, so soll er’s lösen, was sein BruderBruder verkauft hat. 26 Wenn aber jemand keinen LöserLöser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, dass er’s löse, 27 so soll er rechnen von dem JahrJahr, da er’s verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, dass er’s ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes JahrJahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die ZeitZeit sein, darin er es lösen kann. 30 Wo er’s aber nicht löst, ehe denn das ganze JahrJahr um ist, so soll’s der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist’s aber ein HausHaus auf dem DorfeDorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der LevitenLeviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 33 Wer etwas von den LevitenLeviten löst, der soll’s verlassen im Halljahr, es sei HausHaus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der LevitenLeviten sind ihre Habe unter den KindernKindern IsraelIsrael. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich. 35 Wenn dein BruderBruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen FremdlingFremdling oder Gast, dass er lebe neben dir, 36 und sollst nicht ZinsenZinsen von ihm nehmen noch WucherWucher, sondern sollst dich vor deinem GottGott fürchten, auf dass dein BruderBruder neben dir leben könne. 37 Denn du sollst ihm dein GeldGeld nicht auf ZinsenZinsen leihen noch deine Speise auf WucherWucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer GottGott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, dass ich euch das Land KanaanKanaan gäbe und euer GottGott wäre.

39 Wenn dein BruderBruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; 40 sondern wie ein TagelöhnerTagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine KinderKinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem GeschlechtGeschlecht und zu seiner VäterVäter Habe. 42 Denn sie sind meine KnechteKnechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene WeiseWeise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem GottGott. 44 Willst du aber leibeigene KnechteKnechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den HeidenHeiden, die um euch her sind, 45 und auch von den KindernKindern der Gäste, die FremdlingeFremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugenzeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure KinderKinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene KnechteKnechte sein lassen. Aber von euren BrüdernBrüdern, den KindernKindern IsraelIsrael, soll keiner über den anderen herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgendein FremdlingFremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein BruderBruder neben ihm verarmt und sich dem FremdlingFremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen BrüdernBrüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters SohnSohn oder sonst ein Blutsfreund seines GeschlechtsGeschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem JahrJahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das GeldGeld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der JahreJahre gerechnet werden, als wäre er die ganze ZeitZeit TagelöhnerTagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele JahreJahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem GeldeGelde, darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig JahreJahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als TagelöhnerTagelöhner soll er von JahrJahr zu JahrJahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen AugenAugen. 54 Wird er aber auf diese WeiseWeise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine KinderKinder mit ihm. 55 Denn die KinderKinder IsraelIsrael sind meine KnechteKnechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer GottGott.