3. Mose 14 – Studienbibel

Luther-Übersetzung von 1912
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Ansicht

1 Und der HERR redete mit MoseMose und sprach: 2 Das ist das GesetzGesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum PriesterPriester kommen. 3 Und der PriesterPriester soll aus dem LagerLager gehen und besehen, wie das Mal des AussatzesAussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, dass er zwei lebendige VögelVögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene WolleWolle und IsopIsop. 5 Und soll gebieten, den einen VogelVogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen VogelVogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener WolleWolle und IsopIsop und in des VogelsVogels BlutBlut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengenbesprengen den, der vom AussatzAussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen VogelVogel ins freie Feld fliegen. 8 Der Gereinigte aber soll seine KleiderKleider waschen und alle seine HaareHaare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins LagerLager; doch soll er außerhalb seiner HütteHütte sieben TageTage bleiben. 9 Und am siebenten TageTage soll er alle seine HaareHaare abscheren auf dem HauptHaupt, am BartBart, an den Augenbrauen, dass alle HaareHaare abgeschoren seien, und soll seine KleiderKleider waschen und sein FleischFleisch im Wasser baden, so ist er rein.

10 Und am achten TageTage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges SchafSchaf ohne Fehl und drei Zehntel Semmelmehl zum SpeisopferSpeisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log1 Öl. 11 Da soll der PriesterPriester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der TürTür der HütteHütte des Stifts. 12 Und soll das eine LammLamm nehmen und zum SchuldopferSchuldopfer opfern mit dem LogLog Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das LammLamm schlachten, wo man das SündopferSündopfer und BrandopferBrandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das SündopferSündopfer, also ist auch das SchuldopferSchuldopfer des PriestersPriesters; denn es ist ein Hochheiliges. 14 Und der PriesterPriester soll von dem BlutBlut nehmen vom SchuldopferSchuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten OhrsOhrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 15 Darnach soll er von dem LogLog Öl nehmen und es in seine, des PriestersPriesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten OhrsOhrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das BlutBlut des SchuldopfersSchuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten HauptHaupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das SündopferSündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das BrandopferBrandopfer schlachten 20 und soll es auf dem AltarAltar opfern samt dem SpeisopferSpeisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein.

21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein LammLamm zum SchuldopferSchuldopfer, zu weben, zu seiner VersöhnungVersöhnung und ein Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum SpeisopferSpeisopfer, und ein LogLog Öl 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, dass eine sei ein SündopferSündopfer, die andere ein BrandopferBrandopfer, 23 und bringe sie am achten TageTage seiner ReinigungReinigung zum PriesterPriester vor die TürTür der HütteHütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der PriesterPriester das LammLamm zum SchuldopferSchuldopfer nehmen und das LogLog Öl und soll’s alles weben vor dem HERRN 25 und das LammLamm des SchuldopfersSchuldopfers schlachten und BlutBlut nehmen von demselben SchuldopferSchuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten OhrsOhrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des PriestersPriesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem Übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten OhrsOhrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das BlutBlut des SchuldopfersSchuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das HauptHaupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen TurteltaubeTurteltaube oder jungen TaubeTaube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein SündopferSündopfer, aus der anderen ein BrandopferBrandopfer machen samt dem SpeisopferSpeisopfer. Und soll der PriesterPriester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das GesetzGesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zu seiner ReinigungReinigung gehört.

33 Und der HERR redete mit MoseMose und AaronAaron und sprach: 34 Wenn ihr in das Land KanaanKanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem HauseHause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das HausHaus ist, es dem PriesterPriester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem HauseHause. 36 Da soll der PriesterPriester heißen, dass sie das HausHaus ausräumen, ehe denn der PriesterPriester hineingeht, das Mal zu besehen, auf dass nicht unrein werde alles, was im HauseHause ist; darnach soll der PriesterPriester hineingehen, das HausHaus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, 38 so soll er aus dem HauseHause zur TürTür herausgehen und das HausHaus sieben TageTage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten TageTage wiederkommt und sieht, dass das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die SteineSteine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das HausHaus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere SteineSteine nehmen und an jener Statt tun und anderen Lehm nehmen und das HausHaus bewerfen. 43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am HauseHause, nachdem man die SteineSteine ausgerissen und das HausHaus anders beworfen hat, 44 so soll der PriesterPriester hineingehen. Und wenn er sieht, dass das Mal weitergefressen hat am HauseHause, so ist’s gewiss ein fressender AussatzAussatz am HauseHause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das HausHaus abbrechen, SteineSteine und HolzHolz und alle Tünche am HauseHause, und soll’s hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das HausHaus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den AbendAbend. 47 Und wer darin liegt oder darin isst, der soll seine KleiderKleider waschen. 48 Wo aber der PriesterPriester, wenn er hineingeht, sieht, dass dieses Mal nicht weiter am HauseHause gefressen hat, nachdem das HausHaus beworfen ist, so soll er’s rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und soll zum SündopferSündopfer für das HausHaus nehmen zwei VögelVögel, Zedernholz und scharlachfarbene WolleWolle und IsopIsop, 50 und den einen VogelVogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene WolleWolle, den IsopIsop und den lebendigen VogelVogel, und in des geschlachteten VogelsVogels BlutBlut und in das frische Wasser tauchen, und das HausHaus siebenmal besprengenbesprengen. 52 Und soll also das HausHaus entsündigen mit dem BlutBlut des VogelsVogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen VogelVogel, mit dem Zedernholz, mit IsopIsop und mit scharlachfarbener WolleWolle. 53 Und soll den lebendigen VogelVogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das HausHaus versöhnen, so ist’s rein.

54 Das ist das GesetzGesetz über allerlei Mal des AussatzesAussatzes und Grindes, 55 über den AussatzAussatz der KleiderKleider und der Häuser, 56 über BeulenBeulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf dass man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das GesetzGesetz vom AussatzAussatz.

Fußnoten

  • 1 das ist etwas weniger als ein Drittel Liter