Strong H3498 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Ausgewählte Übersetzung: Übriges

Übriges 9 Vorkommen in 9 Bibelstellen
3. Mo. 2,3 Und das Übrige von dem Speisopfer soll für Aaron und für seine Söhne sein: ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.
3. Mo. 2,10 Und das Übrige von dem Speisopfer soll für Aaron und für seine Söhne sein: ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.
3. Mo. 6,9 Und das Übrige davon sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an heiligem Ort; im Vorhof des Zeltes der Zusammenkunft sollen sie es essen.
3. Mo. 8,32 Und das Übrige von dem Fleisch und von dem Brot sollt ihr mit Feuer verbrennen.
3. Mo. 14,18 Und das Übrige des Öls, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor dem HERRN.
3. Mo. 14,29 Und das Übrige des Öls, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor dem HERRN.
1. Sam. 15,15 Und Saul sprach: Sie haben sie von den Amalekitern gebracht, weil das Volk das Beste vom Klein- und Rindvieh verschont hat, um dem HERRN, deinem Gott, zu opfern; aber das Übrige haben wir verbannt.
Hes. 48,18 Und das Übrige in der Länge gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, 10000 Ruten, nach Osten und 10000 nach Westen, (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer) dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
Hes. 48,21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und nach Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen {Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meer und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7)}, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.