Strong H1167 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
Die Bibel durchsuchen
  • ELB-BK – Elberfelder Übersetzung (V. 1.3 von bibelkommentare.de)
  • ELB-CSV – Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen)
  • ELB 1932 – Unrevidierte Elberfelder Übersetzung von 1932
  • Luther 1912 – Luther-Übersetzung von 1912
  • New Darby (EN) – Neue englische Darby-Übersetzung
  • Old Darby (EN) – Alte englische Darby-Übersetzung
  • KJV – Englische King James V. von 1611/1769 mit Strongs
  • Darby (FR) – Französische Darby-Übersetzung
  • Dutch SV – Dutch Statenvertaling
  • Persian – Persian Standard Bible of 1895 (Old Persian)
  • WHNU – Westcott-Hort mit NA27- und UBS4-Varianten
  • BYZ – Byzantischer Mehrheitstext
  • WLC – Westminster Leningrad Codex
  • LXX – Septuaginta (LXX)
Ansicht

H 1166H 1168

בּעל

ba‛al

Direkte Übersetzungen

Zusammengesetzte Wörter

Links im Bibel-Lexikon


🡐 Zurück zur Übersicht

Ausgewählte Übersetzung: Besitzer

Besitzer 17 Vorkommen in 15 Bibelstellen
2. Mo. 21,28 Und wenn ein Ochse {Eig. ein Stück Rindvieh; so auch in den folgenden Kapiteln} einen Mann oder eine Frau stößt, dass sie sterben {W. dass er stirbt}, so soll der Ochse gewisslich gesteinigt und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.
2. Mo. 21,29 Wenn aber der Ochse vorher stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder eine Frau, so soll der Ochse gesteinigt und auch sein Besitzer soll getötet werden.
2. Mo. 21,34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen {W. zurückgeben}, und das tote Tier soll ihm gehören.
2. Mo. 21,36 Ist es aber bekannt gewesen, dass der Ochse vorher stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewisslich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
2. Mo. 22,7 Wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.
2. Mo. 22,10 so soll der Eid des HERRN zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein {d.h. des Viehs} Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.
2. Mo. 22,11 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.
2. Mo. 22,13 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt – war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewisslich erstatten.
2. Mo. 22,14 Wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.
Hiob 31,39 wenn ich seinen Ertrag {W. seine Kraft; wie 1. Mose 4,12} ohne Zahlung verzehrt habe, und die Seele seiner Besitzer aushauchen ließ:
Spr. 16,22 Einsicht ist für ihre Besitzer eine Quelle des Lebens, aber die Züchtigung der Narren ist die Narrheit.
Pred. 5,10 Wenn das Gut sich vermehrt, so vermehren sich, die davon zehren; und welchen Nutzen hat dessen Besitzer, als das Anschauen seiner Augen?
Pred. 5,12 Es gibt ein schlimmes Übel, das ich unter der Sonne gesehen habe: Reichtum, der von dessen Besitzer zu seinem Unglück aufbewahrt wird.
Pred. 7,12 Denn im Schatten ist, wer Weisheit hat, im Schatten, wer Geld hat {Eig. im Schatten ist die Weisheit, im Schatten ist das Geld}; aber der Vorzug der Erkenntnis ist dieser, dass die Weisheit ihren Besitzern Leben gibt {O. ihre Besitzer am Leben erhält}.
Jes. 1,3 Ein Ochse kennt seinen Besitzer, und ein Esel die Krippe seines Herrn; Israel hat keine Erkenntnis, mein Volk hat kein Verständnis.