4. Mose 5 – Studienbibel

Luther-Übersetzung von 1912
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Ansicht

1 Und der HERR redete mit MoseMose und sprach: 2 Gebiete den KindernKindern IsraelIsrael, dass sie aus dem LagerLager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben und die an Toten unrein geworden sind. 3 Beide, MannMann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das LagerLager, dass sie nicht ihr LagerLager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. 4 Und die KinderKinder IsraelIsrael taten also und taten sie hinaus vor das LagerLager, wie der HERR zu MoseMose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit MoseMose und sprach: 6 Sage den KindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen: Wenn ein MannMann oder Weib irgendeine SündeSünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die SeeleSeele eine SchuldSchuld auf sich; 7 und sie sollen ihre SündeSünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre SchuldSchuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich verschuldigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man’s bezahlen sollte, so soll man’s dem HERRN geben für den PriesterPriester außer dem Widder der VersöhnungVersöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die KinderKinder IsraelIsrael heiligen und dem PriesterPriester opfern, sein sein. 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem PriesterPriester gibt, das soll auch sein sein.

11 Und der HERR redete mit MoseMose und sprach: 12 Sage den KindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen: Wenn irgendeines MannesMannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem ManneManne verborgen vor seinen AugenAugen und würde verdeckt, dass sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, dass er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum PriesterPriester bringen und ein OpferOpfer über sie bringen, ein zehntel EphaEpha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch WeihrauchWeihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll sie der PriesterPriester herzuführen und vor den HERRN stellen 17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und StaubStaub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr HauptHaupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der PriesterPriester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein MannMann bei dir gelegen, und bist du deinem MannMann nicht untreu geworden, dass du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bitteren verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem MannMann untreu geworden bist, dass du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem MannMann, 21 so soll der PriesterPriester das Weib beschwören mit solchem FluchFluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum FluchFluch und zum SchwurSchwur unter deinem Volk, dass der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, dass dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: AmenAmen, amenamen. 23 Also soll der PriesterPriester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bitteren Wasser abwaschen 24 und soll dem Weibe von dem bitteren verfluchten Wasser zu trinken geben, dass das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der PriesterPriester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum SpeisopferSpeisopfer vor dem HERRN weben und auf dem AltarAltar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des SpeisopfersSpeisopfers nehmen und auf dem AltarAltar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem MannMann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, dass ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein FluchFluch sein unter ihrem Volk; 28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird’s ihr nicht schaden, dass sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem MannMann untreu ist und unrein wird, 30 oder wenn einen MannMann der Eifergeist entzündet, dass er um sein Weib eifert, dass er’s stelle vor den HERRN und der PriesterPriester mit ihr tue alles nach diesem GesetzGesetz. 31 Und der MannMann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.