Strong H5315 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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נפשׁ

nephesh

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Ausgewählte Übersetzung: jemand

jemand 11 Vorkommen in 11 Bibelstellen
3. Mo. 2,1 Und wenn jemand {Eig. eine Seele; so öfter in diesem Buch} die Opfergabe eines Speisopfers {das hebr. Wort bedeutet eig. Geschenk, Gabe} dem HERRN darbringen will, so soll seine Opfergabe Feinmehl sein; und er soll Öl darauf gießen und Weihrauch darauf legen.
3. Mo. 4,2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand aus Versehen sündigt gegen irgendeines der Verbote des HERRN, die nicht getan werden sollen, und irgendeines derselben tut, –
3. Mo. 5,1 Und wenn jemand sündigt, dass er die Stimme des Fluches {O. der Beschwörung; vergl. Spr. 29,24} hört, und er war Zeuge, sei es dass er es gesehen oder gewusst hat, – wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine Ungerechtigkeit tragen;
3. Mo. 5,2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres, oder das Aas eines unreinen Viehs, oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres {W. unreinen Gewimmels, wie 1. Mose 1,20}, – ist es ihm auch verborgen, so ist er unrein und schuldig;
3. Mo. 5,4 oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem, was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen, – erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen.
3. Mo. 5,15 Wenn jemand Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen des HERRN sündigt, so soll er sein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Sekeln Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
3. Mo. 5,17 Und wenn jemand sündigt und eines von allen den Verboten des HERRN tut, die nicht getan werden sollen, – hat er es auch nicht gewusst, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen.
3. Mo. 5,21 Wenn jemand sündigt und Untreue gegen den HERRN begeht, dass er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehen oder etwas Geraubtes; oder er hat von seinem Nächsten etwas erpresst,
5. Mo. 27,25 Verflucht sei, wer ein Geschenk nimmt, um jemand zu erschlagen, unschuldiges Blut zu vergießen! Und das ganze Volk sage: Amen!
Jos. 20,3 dass dahin fliehe ein Totschläger, der jemand aus Versehen, unabsichtlich {W. ohne Wissen; so auch V. 5}, erschlagen hat; und sie seien euch zur Zuflucht vor dem Bluträcher.
Jos. 20,9 Das waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel und für den Fremden, der sich in ihrer Mitte aufhielt, damit dahin fliehe jeder, der jemand aus Versehen erschlagen würde, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden habe.