Strong H2549 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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H 2548H 2550

חמשּׁי חמישׁי

chămîyshîy chămishshîy

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Ausgewählte Übersetzung: 0,2

0,2 10 Vorkommen in 10 Bibelstellen
1. Mo. 47,24 Und es soll geschehen mit dem Ertrag, dass ihr den Fünften dem Pharao gebt, und die vier Teile sollen für euch sein zur Saat des Feldes und zur Speise für euch und für die, die in euren Häusern sind, und zur Speise für eure Kinder.
3. Mo. 5,16 Und was er an dem Heiligen {Eig. von den heiligen (od. geheiligten, geweihten) Dingen weg, d.h. was er von den heiligen Dingen weggenommen hat} gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.
3. Mo. 5,24 oder alles, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner vollen Summe und dessen Fünftel darüber hinzufügen; wem es gehört, dem soll er es geben am Tag seines Schuldopfers.
3. Mo. 22,14 Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isst, so soll er das Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten.
3. Mo. 27,13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.
3. Mo. 27,15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.
3. Mo. 27,19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
3. Mo. 27,27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung.
3. Mo. 27,31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen.
4. Mo. 5,7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben; und der Täter {W. er} soll seine Schuld erstatten nach ihrer vollen Summe und soll das Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, an dem er sich verschuldet hat.