Strong H1366+H6921 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Ansicht

Zusammensetzung aus

H1366 גּבל גּבוּל (gebûl gebûl) – 226x
Grenze (150x), Gebiet (50x), [?] (18x), Gesims (3x), grenze (2x), [u.a.]
H6921 קדם קדים (qâdîym qâdim) – 38x
Osten (24x), Ostwind (10x), östlich (1x), Ostseite (1x), Süden (1x), [u.a.]

Zusammengesetzte Wörter


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Ausgewählte Übersetzung: Ostgrenze

Ostgrenze 2 Vorkommen in 2 Bibelstellen
Hes. 45,7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach {d.h. eigentlich der Breite nach, da es die Schmalseite ist; aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck „Länge“ stets die von Osten nach Westen sich erstreckende Seite. S. Die Anm. zu Kap. 48,21} gleichlaufend einem der Stammteile, die von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
Hes. 48,21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und nach Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen {Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meer und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7)}, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.