Wann sind wir zum Namen des Herrn hin versammelt?

Bibelstelle(n): Matthäus 18,20

Dürfen wir uns als zu dem Namen des Herrn Jesus hin versammelt wissen

  1. bei Zusammenkünften der Versammlung an einem Ort mit fortlaufender gemeinsamer Betrachtung, z.B. bei fortlaufender Betrachtung der Evangelien?
  2. bei besonders angesetzten Zusammenkünften, für die ein Bruder, der eine Gabe hat, zum Dienst eingeladen worden ist,
    • wenn das Thema oder der Gegenstand der Betrachtung im Voraus feststeht (weil beispielsweise die Geschwister an dem betreffenden Ort über einen besonderen Gegenstand belehrt zu werden wünschen)
    • wenn die Wahl des Gegenstandes offensteht
  3. bei Brüderkonferenzen
  4. bei Evangelisationsversammlungen

Die Antwort kann kurz sein: Überall, wo Gläubige als Versammlung zu dem Namen des Herrn Jesus hin zusammenkommen, d.h., wo sie Ihm die alleinige Autorität geben wollen und geben, ist Matthäus 18,20 verwirklicht.

So ist gleich klar, dass die unter 2 und 4 aufgeführten Zusammenkünfte nicht darunter fallen, weil da ein bestimmter Bruder seine Gabe ausübt.

Die unter Punkt 3 genannten „Brüderkonferenzen“ sind an sich auch kein Zusammenkommen der Versammlung. Es besteht m.E. aber ein Unterschied, ob wegen Platzmangel nicht alle zu einer Konferenz eingeladen werden, oder weil die betreffende Zusammenkunft vertraulicher Art ist. In dem letztgenannten Fall ist es ganz klar kein Zusammenkommen der Versammlung zu dem Namen des Herrn Jesus.

Ich kann nicht sehen, warum eine gemeinsame Wortbetrachtung der Verammlung kein Zusammenkommen im Namen des Herrn ist, auch wenn ein bestimmter Gegenstand vorgesehen ist. Das Wort selbst macht uns klar, dass wir Freiheit haben, einem Zusammenkommen einen bestimmten Charakter zu geben, wie wir z.B. sonntags morgens zum Brotbrechen zusammenkommen (Apg 20,7) und in der Woche zum Gebet. Warum sollte das nicht auch auf eine fortlaufende Wortbetrachtung zutreffen?


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