Wer lässt zu, die Brüder oder die Versammlung?

Nun, das ist ganz klar. Die Brüder können nicht zulassen; das muss die Versammlung tun. Der Herr sagt in Matthäus 18,20: „Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen“. Damit sind nicht zwei Brüder gemeint, sondern die Versammlung, und sie ist es, die zulässt, nicht die Brüder. Die Brüder als solche haben dazu nicht die Autorität. Die Autorität hat nur die Versammlung, und dazu gehören auch die Schwestern. In Gottes Wort steht: „In Christus ist weder Mann noch Frau“ – wohl hinsichtlich des öffentlichen Auftretens, das der Herr hier auf Erden dem Mann, nicht der Frau gegeben hat. Aber die Verantwortung trägt die Schwester ebenso gut wie der Bruder. Also die Versammlung, das sind die Brüder und die Schwestern, lässt zu. Die Brüder bereiten die Sache vor, aber der Beschluss wird von der Versammlung gefasst. Ein paar Brüder sprechen mit demjenigen, der zugelassen werden möchte und teilen dann der Brüder-Versammlung ihren Eindruck mit. Wenn die Brüder Freimütigkeit haben, wird derjenige allen Brüdern und Schwestern vorgeschlagen. Da Schwestern in der Versammlung schweigen müssen, wird ihnen Gelegenheit gegeben, währen einer Zeit außerhalb der Zusammenkünfte bei bestimmten Brüdern Beschwerde einzulegen. Wenn kein Einspruch erfolgt, wird angenommen, dass sie einverstanden sind, so dass der Bruder oder die Schwester am nächsten Sonntag teilnehmen kann.


Online seit dem 07.02.2007.