5. Mose 19 – Studienbibel

Unrevidierte Elberfelder Übersetzung von 1932 (Vorwort)
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  • WLC – Westminster Leningrad Codex
  • LXX – Septuaginta (LXX)
Ansicht

1 Wenn JehovaJehova, dein GottGott, die NationenNationen ausrotten wird, deren Land JehovaJehova, dein GottGott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das JehovaJehova, dein GottGott, dir gibt, es zu besitzen. 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das JehovaJehova, dein GottGott, dir als ErbteilErbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am LebenLeben bleibe: wer seinen Nächsten unabsichtlich1 erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand2 mit seinem Nächsten in den WaldWald geht, um HolzHolz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der AxtAxt, um das HolzHolz abzuhauen, und das EisenEisen fährt vom StieleStiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am LebenLeben bleibe; 6 auf daß nicht der BluträcherBluträcher, weil sein HerzHerz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn JehovaJehova, dein GottGott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen VäternVätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen VäternVätern zu geben verheißen3 hat, 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du JehovaJehova, deinen GottGott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle TageTage) so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges BlutBlut vergossen werde inmitten deines Landes, das JehovaJehova, dein GottGott, dir als ErbteilErbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein MannMann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des BluträchersBluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige BlutBlut aus IsraelIsrael hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen.

14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem ErbteilErbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches JehovaJehova, dein GottGott, dir gibt, es zu besitzen.

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer SündeSünde, bei irgend einer SündeSünde, die er4 begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen5 wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor JehovaJehova treten, vor die PriesterPriester und die RichterRichter, die in jenen Tagen sein werden. 18 Und die RichterRichter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen BruderBruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem BruderBruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: LebenLeben um LebenLeben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

Fußnoten

  • 1 W. ohne Wissen
  • 2 O. er
  • 3 W. geredet
  • 4 O. man
  • 5 Eig. eine Abweichung (vom Gesetz)