5. Mose 22 – Studienbibel

Unrevidierte Elberfelder Übersetzung von 1932 (Vorwort)
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Ansicht

1 Du sollst nicht das RindRind deines BrudersBruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem BruderBruder jedenfalls zurückbringen. 2 Wenn aber dein BruderBruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein HausHaus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein BruderBruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem EselEsel tun, und ebenso sollst du mit seinem GewandeGewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines BrudersBruders tun, das ihm verloren geht, und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den EselEsel deines BrudersBruders oder sein RindRind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten.

5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein MannMann soll nicht das GewandGewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für JehovaJehova, deinen GottGott.

6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der ErdeErde, mit Jungen oder mit Eiern, und die MutterMutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die MutterMutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die MutterMutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine TageTage verlängerst.

8 Wenn du ein neues HausHaus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein HausHaus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele.

9 Du sollst deinen WeinbergWeinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des WeinbergesWeinberges geheiligt werden1. - 10 Du sollst nicht pflügen mit einem RindeRinde und einem EselEsel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, WolleWolle und LeinenLeinen zusammen.

12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle2, womit du dich umhüllst.

13 Wenn ein MannMann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen NamenNamen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die ZeichenZeichen der JungfrauschaftJungfrauschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der VaterVater des jungen Weibes und ihre MutterMutter die ZeichenZeichen der JungfrauschaftJungfrauschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das TorTor hinausbringen; 16 und der VaterVater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine TochterTochter diesem ManneManne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner TochterTochter die ZeichenZeichen der JungfrauschaftJungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die ZeichenZeichen der JungfrauschaftJungfrauschaft meiner TochterTochter. Und sie sollen das TuchTuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den MannMann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert SekelSekel SilberSilber und sie dem VaterVater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen NamenNamen über eine JungfrauJungfrau in IsraelIsrael ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine TageTage. - 20 Wenn aber jene Sache WahrheitWahrheit gewesen ist, die ZeichenZeichen der JungfrauschaftJungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres VatersVaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in IsraelIsrael verübt hat, zu huren im HauseHause ihres VatersVaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.

22 Wenn ein MannMann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines MannesMannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der MannMann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus IsraelIsrael hinwegschaffen.

23 Wenn ein Mädchen, eine JungfrauJungfrau, einem ManneManne verlobt ist, und es findet sie ein MannMann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum ToreTore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den MannMann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der MannMann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der MannMann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der MannMann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine SündeSünde zum TodeTode; denn gleichwie ein MannMann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie.

28 Wenn ein MannMann ein Mädchen findet, eine JungfrauJungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der MannMann, der bei ihr gelegen hat, dem VaterVater des Mädchens fünfzig SekelSekel SilberSilber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine TageTage.

Fußnoten

  • 1 d.h. als Strafe dafür dem Heiligtum verfallen
  • 2 d.h. deines Obergewandes. Vergl. 4. Mose 15,38