5. Mose 25 – Studienbibel

Unrevidierte Elberfelder Übersetzung von 1932 (Vorwort)
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Ansicht

1 Wenn ein Hader zwischen Männern entsteht, und sie vor GerichtGericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig. 2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der RichterRichter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner SchuldSchuld. 3 Mit vierzig Schlägen mag er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein BruderBruder verächtlich werde in deinen AugenAugen.

4 Du sollst dem Ochsen1 das Maul nicht verbinden, wenn er drischt. [1. Kor 9,9; 1. Tim 5,18]

5 Wenn BrüderBrüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen SohnSohn, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden MannesMannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten. 6 Und es soll geschehen: der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem NamenNamen seines verstorbenen BrudersBruders aufstehen2, damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus IsraelIsrael. 7 Wenn aber der MannMann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin ins TorTor hinaufgehen zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem BruderBruder einen NamenNamen in IsraelIsrael zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten. 8 Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden; und besteht er darauf und spricht: Ich habe keine Lust, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin vor den AugenAugen der Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh von seinem Fuße ausziehen und ihm ins Angesicht speien; und sie soll antworten und sprechen: Also soll dem ManneManne getan werden, der das HausHaus seines BrudersBruders nicht bauen will! 10 Und sein Name soll in IsraelIsrael „das HausHaus des Barfüßigen“ heißen.

11 Wenn Männer miteinander streiten, ein MannMann und sein BruderBruder, und das Weib des einen eilt herbei, um ihren MannMann aus der Hand seines Schlägers zu retten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham: 12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll nicht schonen.

13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem BeutelBeutel haben, einen großen und einen kleinen. 14 Du sollst nicht zweierlei EphaEpha in deinem HauseHause haben, ein großes und ein kleines. 15 Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes EphaEpha sollst du haben, auf daß deine TageTage verlängert werden in dem Lande, welches JehovaJehova, dein GottGott, dir gibt. 16 Denn ein Greuel für JehovaJehova, deinen GottGott, ist jeder, der solches tut, jeder, der unrecht tut.

17 Gedenke dessen, was AmalekAmalek dir getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, 18 wie er dir auf dem Wege entgegentrat und deinen Nachtrab schlug, alle Schwachen hinter dir her, als du matt und müde warst; und er fürchtete GottGott nicht. 19 Und wenn JehovaJehova, dein GottGott, dir RuheRuhe geschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum, in dem Lande, welches JehovaJehova, dein GottGott, dir als ErbteilErbteil gibt, es zu besitzen, so soll es geschehen, daß du das Gedächtnis AmaleksAmaleks unter dem HimmelHimmel austilgest. Vergiß es nicht!

Fußnoten

  • 1 Eig. dem Rinde
  • 2 d.h. seinen Namen tragen